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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wer kann helfen:
Im Dezember 2005 haben wir unseren ehemaligen Mietern ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung (Nachzahlung) geschickt. Da sie weder gezahlt, noch sich gemeldet haben, mussten wir im Januar mahnen. Daraufhin erhielten wir einen Einspruch in folgender Form: "Wir legen Einspruch gegen die Betriebskostenabrechnung vom___ ein.", d.h. 1 Satz und ohne Angabe von Gründen. Auf einen Brief unsererseits, in dem wir 2 Termine zur Einsicht in die Rechnungen anboten und nach Gründen fragten, wurde nicht reagiert.
Daraufhin haben wir 17.02.2006 ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Am 19.02.2006 kam dann ein Brief, in dem sie die Kopien aller Rechnungen verlangen (auf den Kosten bleiben wir wahrscheinlich auch sitzen) - Gründe für den Einspruch wurden wieder nicht genannt! Eigentlich haben wir nichts dagegen, nur halten sich unsere ehem. Mieter an keinerlei Fristen und wir haben langsam den Eindruck, das das alles nur Verzögerungstaktik ist. Wie sollen wir weiter vorgehen bzw. können wir auf einen Einsichttermin bestehen????????

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gruß
Lori

1 Kommentar zu „ehem. Mieter zahlt nicht/ Heiz- und Betriebskostenabrechnung”

fin Experte!

siehe Antwort im Forum Mietrecht. Die Mieter haben Recht auf Einsicht oder Kopien über die Gesamtrechnungen. Die Kosten hierfür können Sie in Rechnung stellen. Auch Versandkosten.
Bei einem gerichtl. Mahnverfahren müssen die Mieter schließlich Gründe angeben warum sie die Abrechnung anzweifeln, damit das geprüft werden kann.

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