Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe Anfang des Jahres meine Nebenkostenabrechnung für 2003 und 2004 bekommen. Ich denke, 2003 ist ohnehin verjährt, aber die Rechnung für 2004 beruft sich darauf, dass der Abrechnungszeitraum für die Heizkosten bis zum 31.05.2005 geht und die Rechnung erst am 23.11.2005 gestellt wurde. Kann mein Vermieter mir dadurch noch die Betriebskosten in Rechnung stellen, bei denen der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2004 geht? In meinem Mietvertrag wurden auch getrennte Vorauszahlungen vereinbart.

Vielen Dank für die Hilfe!

1 Kommentar zu „Getrennte Abrechnungszeiträume”

Susanne Experte!

Wenn hier getrennte Vorauszahlung vereinbart wurde, so sollten dann wohl auch getrennte Abrechnungen gemacht werden, die durch die Trennung dann sicherlich innerhalb der Ausschlussfrist zugestellt werden können!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.