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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mir wurde die Wohnung z. 310306 gekündigt. Möchte wegen Streitigkeiten mit der Vermieterin, die Wohnung bereits Anfang März an Sie übergeben.
Habe ich das Recht, die Wohnung nochmals gegen Ende März mir anzusehen, da ich Miete bis zum Monatsende zahle. Vermute, dass die Vermieterin die Wohnung vorher schon weitervermietet. Mein Mietvertrag begann am 09.11.2005 -bin Student und war nur v. Montag bis Donnerstag in der Wohnung-, außerdem Ferienzeit und ab 200205 Semesterferien. Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen bzw. tapezieren. Wer kann mir Rat geben.
Stichwörter: eilt + vermieter + wohnungsübergabe

3 Kommentare zu „Wohnungsübergabe an Vermieter EILT!”

neuer Experte!

hallo,

klar, solange sie einen mietvertrag haben (31.03.06), dürfen sie die wohnung auch bis zu diesem zeitpunkt nutzen, sie zahlen ja bis zu diesem zeitpunkt !

"Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen bzw. tapezieren"

es kommt drauf an, was in ihrem mietvertrag steht, steht dort was zum thema :

renovierung/schönheitsreparatur bei auszug ?

wenn ja, muß noch kontrolliert werden ob alle nach gültigem recht aufgeführt ist, dafür muß man aber erst nachschauen, was im mietvertrag genau festgehalten worden ist !

gruß

FlorianH

Darf ich den Wohnungsschlüssel bis zum 310306 behalten?

Im Mietvertrag steht unter der Rubrik "Renovierungsarbeiten"...Paragr. 17 Nr. 4 ...liegen die letzten Schönheitsreparaturen länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20%...usw. Ich habe aber nur 4 Monate zur Miete gewohnt.

fin Experte!

Wenn Sie nur 4 Monate gewohnt haben, dann kommen auf Sie keine Schönheitsreparaturen zu. Ausnahme könnten evtl. sein, wenn die Wände stark verschmutzt oder gar beschädigt sind durch viele Bohrlöcher.
Den Schlüssel können Sie bis zum Mietende behalten. Wenn aber vorher alles ausgeräumt ist, können Sie auch früher eine Wohnungsübergabe vereinbaren. Zahlen müssen Sie aber trotzdem noch bis Ende März.

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