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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

Ich schreibe direkt nach einem Gespräch mit dem Vermieter. Wir wohnen in einem 7 stöckigen Haus (4OG) mit einem kleinen Balkon.
Meine Frau ist ausl. Staatsbürger. Nach Absprache mit dem Hausmeister habe ich mir eine Satschüssel auf den Balkon gestellt (zwischen Decke und Boden ohne Schrauben an einer Eisenstange befestig). Empfang klappt, Erlaubnis beantragt.
Die Erlaubnis wird mir versagt (optisch nicht ansprechend) mit der Androhung des Gerichts. Nun meine Frage: habe ich eine Chance und wieviel würde mich das ganze kosten (für die, die es schon durchgemacht haben)?

Die Schüssel stört eig. niemanden und steht auf meinem Balkon. Die LNBs ragen 20cm über den Balkon heraus, die Schüssel ist jedoch innerhalb des Balkons - nur leider von außen zu sehen. Sie zu verstecken geht nicht, kein Empfang.

Akira
Stichwörter: satschüssel + balkon

4 Kommentare zu „Satschüssel auf Balkon”

Susanne Experte!

Ist Kabel vorhanden?

Können über Kabel bzw Kabel und Decoder mehrere Heimatsender empfangen werden, muss der VM auch bei Ausländern eine Sat-Anlage nicht mehr tolerieren.
Habt Ihr kein Kabel kann er Dir das Aufstellen auf dem Balkon nicht verbieten.

Akira Kazui

Kabel ist da, abei wir empfangen kaum alle deutschen Sender <!-- s :-) --><!-- s :-) -->
Er argumentiert mit "optischer Eindruck der Wohanlage ist schlecht" und ich Dödel habe die Satanlage aufgestellt (um zu testen) bevor ich eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter hatte.

Wie muss ich weiter vorgehen? Noch nie Streit mit dem Vermieter gehabt.

Akira

Carli aktiver Benutzer

Neben der optischen Beeinträchtigung kann dem Vermieter noch die Kabelführung vom TV zur Schüssel im Magen liegen. Durch die Wand auf den Balkon bohren oder gar durch die Balkontür-/oder Fensterrahmen muß der Vermieter nicht zulassen. Das Kabel durch die (geschlossene) Balkontüre zu führen ist nicht fachgerecht.

Es gibt Urteile, daß der ein Mieter mit ausländischer Staatsbürgerschaft ein Anrecht auf Anbringung einer Sat-Schüssel hat. Aber auch dann kann der Vermieter den Ort der Aufstellung (z.B. Dach) bestimmen und verlangen, daß die Montage durch einen Fachbetrieb (Nachweis durch Rechnung) erfolgt. Selbst der Nachweis einer Versicherung und eine zusätzliche Sicherheitsleistung kann verlangt werden.

Akira Kazui

Neben der optischen Beeinträchtigung kann dem Vermieter noch die Kabelführung vom TV zur Schüssel im Magen liegen. Durch die Wand auf den Balkon bohren oder gar durch die Balkontür-/oder Fensterrahmen muß der Vermieter nicht zulassen. Das Kabel durch die (geschlossene) Balkontüre zu führen ist nicht fachgerecht.
... Vermieter den Ort der Aufstellung (z.B. Dach) bestimmen und verlangen, daß die Montage durch einen Fachbetrieb (Nachweis durch Rechnung) erfolgt.
[/quote:700e7]
Das Kabel ist durch ein geschlossenes Fenster OHNE jegliche Beeinträchtigungen gelegt. Wie sonst soll man ein Kabel ziehen, wenn nicht Bohren oder am Fensterrahmen durch das geschlossene Fenster?!

Ort scheidet denke ich mal als, da es 7 Stockwerke sind und ich im vierten Wohne. Das Haus ist recht hoch und auf das Dach kommt man nicht ohne weiteres... auch würde man das Kabel wohl nicht verlegt bekommen.

Akira

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