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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe das gesamte Jahr 2004 in einer Wohnung gewohnt, die von einer Verwaltungsgesellschaft betreut wurde. Diese hat auch noch die Betriebskostenabrechnung für 2004 erstellt. Nun habe ich im Dezember 2005 einen Brief von einer anderen Verwaltungsgesellschaft bekommen, die die Verwaltung des Objekts anscheinend in 2005 übernommen hat. Mir steht demnach eine Rückzahlung von rund 300 EUR zu. Ich habe gleich am nächsten Tag, also Mitte Dezember, der Firma meine Bankverbindung durchgegeben und es hieß, sie würden mir im selben Monat die Rückzahlung überweisen. Im Januar hatte ich dann einige Telefonkontakte mit deren Mitarbeitern, weil das Geld nicht überwiesen worden war. Da wurden mir haarsträubende Ausreden präsentiert wie "wir haben versucht es zu überweisen, aber das hat nicht geklappt". Nun habe ich erst eine Zahlungsaufforderung und dann eine Mahnung geschickt, in denen ich der Firma Fristen gesetzt hatte zur Zahlung. Beide wurden ignoriert und heute habe ich wieder den Sachbearbeiter am Telefon gehabt, der mich wieder auf nächste Woche vertröstet hat.

Meine Fragen sind nun:

1. Gibt es gesetzliche Richtlinien, ob und innerhalb welcher Zeit der Vermieter/Verwalter verpflichtet ist, mir die Rückzahlung zu erstatten?

2. Kann es sein, dass der Verwalter die Rückzahlung absichtlich rauszögert um irgendwelche Fristen verstreichen zu lassen und um die Rückzahlung herumzukommen?

3. Bin ich zu nett und gutgläubig? (JAAAA.)

mfg
Optimistin

2 Kommentare zu „Recht auf Betriebskostenrückzahlung?!”

Susanne Experte!

Hast Du was schriftlich? Eine korrigierte Abrechnung?

Optimistin

Hast Du was schriftlich? Eine korrigierte Abrechnung?[/quote:ceff3]

Ja, ich habe eine Betriebskostenabrechnung, in der unten genau die gezahlten Nebenkosten und das entstandene Guthaben ausgewiesen ist.

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