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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
In unserem Mietvertrag, der vor 3 1/2 Jahren geschlossen wurde steht eine Klausel, nachder man nur die Wohnung kündigen kann, wenn man sie 3 Monate vor Ablauf der Einjahresfrist kündigt.
Bei uns ist das so der Fall. Wir sind im März vor 3 1/2 Jahren eingezogen. Wenn wir ausziehen wollen, muss man Anfang Dezember bzw. Ende November kündigen, damit man am 28. Februar die Wohnung verlassen darf. Sollte man diese Kündigung verpassen, weil amn evt. erst im Juni eine neue Wohnung bekommt, dann verlängert sich das Mietverhältnis wider um ein Jahr.
Nun haben wir gehört, dass diese Klausel gar nciht zulässig ist.
Unsere Familie hat sich verkleinert. Wir wohnen nun in einer 4-Zimmer Wohnung mit 3 Personen (früher 4) und uns ist die Wohnung zu groß und auch zu teuer.
Kann man irgendwie mit "normaler " Kündigungsfrist von 3 Monaten aus dem Mietverhältnis raus?

3 Kommentare zu „Mietvertragklausel: ....Verlängerung über ein Jahr,.......”

FischkoppStuttgart Experte!

Kündigungsfristen sind verbindlich!

Es darf nicht etwa vereinbart werden, dass der Mietvertrag nur zu einem bestimmten Termin (z.B. 31.12). Ausser sie haben einen Zeitmietvertrag.
Auto Verlängerungen gibt es nicht, dann ist es ein unbefristeter Mietvertrag!

(LG Wuppertal DWW 1988 S.4)

MiZschie aktiver Benutzer

Hallo!
Danke erst mal für die Antwort.
Es ist so. Wir sind am 1.3.2001 hier eingezogen. Im Mitvertrag steht folgendes.
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Bei Punkt 2
....Nur für Verträge von bestimmter Dauer
(Vertragsdauer bei beabsichtigtem Eigenbedarf oder wesentlichen Baumaßnahmen mximal 5 Jahre, bei Staffelmietvereinbahrungen maximal 4 Jahre)
Der Mietvertrag wird für die Dauer von 2[/color:1c9c2] Jahren geschlossen und läuft am [color=red:1c9c2]/[/color:1c9c2] ab
Der Vermieter wird dem Mieter 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitteilen, ob diese Verwendungsabsicht noch besteht.
Das Mietverhältnis verlängert sich um jeweils [color=red:1c9c2]1[/color:1c9c2] Jahr, falls es nicht mit der gesetzlichen Frist zu seinem Ablauftermin gekündigt wird.
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Das rote ist das, was der Vermieter mit Hand eingetragen hat. Das andre ist vorgedruckt.


Kann ich denn nur immer zum 28 Februar kündigen, oder auch zu anderen Zeitpunkten?

MiZschie aktiver Benutzer

Weiß keiner, ob ich auch früher aus dem Mietvertrag rauskomme? Vielleicht so, dass ich jetzt kündige und bis 31 . 1. die Wohnung kündigen kann. Das wären 3 Monate. Wäre das trotzdem rechtens?
Obwohl wir den Zeitmietvertrag haben, der sich immer um ein Jahr verlängert? Siehe mein letztes posting mit Zitat aus dem Mietvertrag.
Wir haben nämlich schon einen neue Wohnung. Wäre superdringend.
Danke

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