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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo. Ich habe meine Wohnung frißtgemäß schriftlich Ende November 2005 gekündigt. Leider nicht per Einschreiben. Die Hausverwaltung hat sich aber nicht auf dieses Schreiben gemeldet. Ende Januar tätigte ich dann einen Anruf um zuerfragen wann sich Nachmieter die Wohnung anschauen wollen. Zu meinem Überraschen wurde mir mitgeteilt, dass die Hausverwaltung die Kündigung nie bekommen hat. Ich setzte ein zweites Schreiben auf indem stand, dass ich doch fristgemäß gekündigt habe und ließ mir dieses von einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung unterschreiben. Wenige Tage später erhielt ich einen Brief der Hausverwaltung, dass die Mitarbeiterin nicht für die Hausverwaltung arbeitet und damit die Kündigung immernoch nicht gültig sei. Jetzt habe ich aber schon zum 01.03.06 eine neue Wohnung gefunden. Was ist zu tun? Ist nicht die Dame die das Schreiben unterzeichnet hat jetzt auch dafürverantwortlich? Bitte um Hilfe. Danke im Voraus!
Stichwörter: fristgemäße + kündigung

5 Kommentare zu „fristgemäße Kündigung”

Carli aktiver Benutzer

Tja, dumm gelaufen. Du kannst nicht nachweisen gekündigt zu haben. Ich verstehe auch nicht, wieso du erst zwei Monate nach der Kündigung nachfragst, wenn du bis dahin keine Kündigungsbestätigung erhalten hast. Spätestens zwei Wochen nach Absenden des Schreibens hätte ich mich dort gemeldet.

Die Ausrede der HV auf das zweite Schreiben ist allerdings lächerlich. Spätestens mit dem Schreiben bestätigt die HV, Kenntnis von der Kündigung erhalten zu haben. Damit wird sie gültig.
Das stimmt so nicht. Eine Kündigung ist lediglich empfangsbedürtig und bedarf daher keinerlei Bestätigung, d.h. sie ist dann gültig, wenn sie im Herrschaftsbereich des Empfängers gelandet ist. -die mod- [/color:185df]
Die dreimonatige Kündigungsfrist nach Eingang mußt du allerdings einhalten. Es sei denn, die HV akzeptiert einen Nachmieter. Muß sie aber nicht.

fezz

ich hatte nocheinmal telefonisch nachgefragt ob ich nicht vielleicht früher aus dem mietvertrag könne wenn ich einen nachmieter finde. aber es war wieder nur die mitarbeiterin dran. aber da hat sie auf jedenfall etwas von der kündigung mitbekommen. beim absenden der ersten kündigung war ein freund dabei. dieser kann bezeugen dass ich die kündigung abgeschickt habe. ich habe jetzt auch versucht die wohnung selbst weiter zu vermieten aber die Hausverwaltung will plötzlich 120€ mehr Miete als vorher.

Carli aktiver Benutzer

Tja, dumm gelaufen. Du kannst nicht nachweisen gekündigt zu haben. Ich verstehe auch nicht, wieso du erst zwei Monate nach der Kündigung nachfragst, wenn du bis dahin keine Kündigungsbestätigung erhalten hast. Spätestens zwei Wochen nach Absenden des Schreibens hätte ich mich dort gemeldet.

Die Ausrede der HV auf das zweite Schreiben ist allerdings lächerlich. Spätestens mit dem Schreiben bestätigt die HV, Kenntnis von der Kündigung erhalten zu haben. Damit wird sie gültig.
Das stimmt so nicht. Eine Kündigung ist lediglich empfangsbedürtig und bedarf daher keinerlei Bestätigung, d.h. sie ist dann gültig, wenn sie im Herrschaftsbereich des Empfängers gelandet ist. -die mod- [/color:f2d33]
Die dreimonatige Kündigungsfrist nach Eingang mußt du allerdings einhalten. Es sei denn, die HV akzeptiert einen Nachmieter. Muß sie aber nicht.[/quote:f2d33]

Liebe -die mod-
Nichts anderes schrieb ich. Wenn Sie meinen Text noch einmal genau lesen, werden sie dies sicher erkennen.
Anmerkungen zu meinen Posts erbitte ich in Zitatform und nicht durch rotes Einfügen in meinem Text. Danke.

Carli aktiver Benutzer

ich hatte nocheinmal telefonisch nachgefragt ob ich nicht vielleicht früher aus dem mietvertrag könne wenn ich einen nachmieter finde. aber es war wieder nur die mitarbeiterin dran. aber da hat sie auf jedenfall etwas von der kündigung mitbekommen. beim absenden der ersten kündigung war ein freund dabei. dieser kann bezeugen dass ich die kündigung abgeschickt habe. ich habe jetzt auch versucht die wohnung selbst weiter zu vermieten aber die Hausverwaltung will plötzlich 120€ mehr Miete als vorher.[/quote:b9e40]

Das der HV die Kündigung jetzt bekannt ist, wissen wir ja spätestens seit deren Schreiben.

Zeugen für das Absenden sind unerheblich. Der Zugang beim Vermieter ist nach zu weisen. Solche Schreiben also lieber per Einschreiben oder per Boten überbringen.

Die HV kann die Miete natürlich bei Neuvermietung erhöhen. Du mußt dich VOR der Nachmietersuche erkundigen, wie hoch der neue Mietpreis ist <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

fezz

die mieterhöhung hat nur stattgefunden, damit ich die Wohnng nicht los werde. der neue Preis ist wirklich absurd. Der alte Preis war wirklich schon sehr hoch aber mit dem neuen seh ich gar keine chance die Wohnung weiterzuvermieten. Habe ich denn keine rechtlichen Mittel gegen die HV in der Hand? Was ist mit der Unterschrift der "Mitarbeiterin"?

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