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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe da eine knifflige Frage! Entschuldige vorab bitte, dass ich
forum-untypisch lange erklären muss:

Wir bewohnen mit drei Hauptmieter (ich, meine Lebensgefährtin und
einen Freund) eine 300m² große, sehr schöne Altbauwohnung, der
vertraglich zu 49% teilgewerblich nutzbar ist. Ich lebe zusammen mit
meine langjährige Lebensgefährtin mit gemeinsamem Kind in 35% der
Wohnung und der Freund wohnt in einem hinteren abgeschlossenen Bereich
mit 40%. Die restlichen 25% habe ich mit meinem Büro belegt.

Nun ist leider die Situation eingetreten, dass die Mutter meiner
Lebensgefährtin an Krebs unheilbar erkrankt ist und seelische und
körperliche Pflege braucht. Die Mutter wohnt jedoch alleine in ihrem
Haus am äußersten Stadtrand und wir im Stadtzentrum. Deshalb möchte
meine Lebensgefährtin mit Kind nach draußen ziehen und für die Zeit,
die sie uns noch erhalten bleibt, dort in ihrem gewohnten Umfeld
kümmern. Dafür beziehen wir zeitwillig einige Räume in ihrem Haus
und werden dafür auch Miete zahlen. Die Wohnung in der Stadt möchten
wir jedoch behalten, um später zurückzukehren. Die finanzielle
Doppelbelastung wäre aber für uns zur Zeit zu hoch.

Die Idee besteht, dass wir unser jetziges Wohnbereich für diesen
Zeitraum (wie lange können wir natürlich nicht wissen) stark
verkleinern und den Rest gewerblich nutzen, so dass die 49% der
Gesamtfläche voll ausgeschöpft wird.

Da ich diese Fläche nicht durch mein Büro voll belegen kann (ich
möchte im Gegenteil meine Bürofläche für die nächste Zeit
auftrags- und zeitbedingt verkleinern), würden wir gerne 8-10 einzelne
Büroarbeitsplätze (nicht ganze Räume) bürogemeinschaftlich an
Freiberufler gegen Entgelt zur Verfügung stellen, mit voller
Mitnutzung meiner jetzigen technischer Büroinfrastruktur, eigener
Telefon- und Faxanschluss mit Möglichkeit der Anrufentgegennahme und
bei Bedarf auch mit PC. Eine Nachfrage dafür besteht.

Meine Frage lautet dahin, ob durch die "Vermietung" bzw. die Erhebung
von Nutzungsentgelte für solche Arbeitsplätze an bürofremde Personen
automatisch ein Untermietverhältnis entstehen muss oder man durch
entsprechende Nutzungsverträge der Charakter einer Untervermietung
juristisch ausschliessen kann. Der Grund warum dies wichtig ist, ist
dass das Gebäude von einer Verwaltung kürzlich mit der erklärten
Ziel gekauft worden ist, es aufzuteilen und als Eigentumswohnungen
teuer zu verkaufen. Sie sind bereits dabei, Fassade und Treppenhaus
luxuriös zu sanieren und die Miete soweit wie möglich zu erhöhen.
Sie haben uns aber auch leider bereits signalisiert, dass sie
Untermietverhältnisse nicht erlauben will (laut Mietvertrag
zustimmungspflichtig). Das ist aus kaufmännischer Sicht vielleicht
verständlich, da sie wohl wissen, dass eine so große Wohnung nach
einem Verkauf mit anschließendem 10-jährigen Kündigungsschutz (wegen
Umwandlung) nur schwer ein Käufer findet. Jeder Chance einer
außerordentlichen Kündigung kommt denen natürlich sehr gelegen.

Das man letztendlich professioneller Rat bei einem auf Mietrecht
spezialisiertem Anwalt einholen sollte, ist uns bewusst. Aber vorab
wäre es sehr hilfreich, andere Erfahrungen oder Ratschläge zu
erhalten, ob und wie wir hier vorgehen könnten. Besonders Hinweise,
wie man ein Untermietcharakter vermeiden könnte wäre uns sehr
willkommen.

Nachdem wir später eventuell beim Anwalt waren, werde ich gerne seine
Hinweise in diesem Forum-Thread veröffentlichen wollen.

Danke für jede Hilfe.
Bob

0 Kommentare zu „Untermietcharakter auch bei Bürogemeinschaft/-mitnutzung?”

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