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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und guten Tag,

vielleicht hat jemand von Ihnen einen Rat für mich, was auf mich zukommen kann, bzw. wie ich mich eventuell zu verhalten habe.

Ich wohne und arbeite seit Frühjahr in einem von mir angemieteten Haus.Bislang gab es keine Probleme mit der Mietzahlung, am Anfang habe ich sogar freiwillig zwei Mieten im vorhinein bezahlt.

Nun hat sich die wirtschaftliche Lage aber im vergangenen Monat dermassen verschlechtert, dass ich für September nicht die volle Miete aufbringen konnte, sondern nur einen Teil davon (knapp die Hälfte), und ich die Miete für Oktober auch noch nicht habe.

Ich möchte das Haus natürlich behalten, da ich glaube im kommenden Monat etwas an der finanziellen Misere ändern zu können.

Heute werde ich ein ernstes Gespräch mit meiner Vermieterin führen.Da ich heute ja "erst" mit einer Teil-Miete im Rückstand bin, glaube ich zumindest, dass sie mich noch nicht kündigen kann, schon gar nicht fristlos... über meine Situation habe ich leider auch keine Information im Web gefunden.

Hat vielleicht jemand einen Rat für mich?

Ich habe übrigens keinen schriftlichen Mietvertrag, nur einen mündlichen, so wie ich mich erkundigt habe, hat er aber wohl gleiche Wirksamkeit wie ein schriftlicher.

Ganz herzlichen Dank.

2 Kommentare zu „Mietkündigung wegen Teil-Mietschulden”

FischkoppStuttgart Experte!

Thema Kündigung:

Nach ca 2 Monatskaltmieten Rückstand, droht ihnen Lt. Mieterbund.de (suchen sie mal da) die Kündigung.

Thema fehlender Mietvertrag:
Sie sind sogar teilweise besser gestellt, wie die meisten mit Vertrag. z.B. ist bei Ihnen der VM für JEGLICH SChönheitsreparaturen zuständig!

Gast Experte!

Ich bedanke mich rechtherzlich für die Auskunft!

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