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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe einige Einträge zum Thema Tapezierung gefunden, aber leider keinen Eintrag der genau meinen Sachverhalt trifft. Der Fall stellt sich wie folgt dar:

Die Vormieterin meiner Wohung hat während Ihrer Mietzeit eine bestehende Tapezierung entfernt, und die Wände stattdessen verputzen und streichen lassen (m.E. in fachmännischer Qualität).
Bei der Wohnungsabnahme hat der Vermieter (vertreten durch einen Hausverwalter) den Umstand, dass die Wände nicht tapeziert mehr sind in einem Abnahmeprotokoll [/b:dfea9]bemängelt. Die Vormieterin hat sich durch Ihre Unterschrift im Abnahmeprotokoll verpflichtet den "Mangel" zu beseitigen.

Bereits vor der Wohnungsabnahme haben die Vormieterin und ich uns darauf verständigt, dass ich anstehende Renovierungsarbeiten übernehme.
Enstprechend findet sich in meinem Übernahmeprotokoll ein Verweis auf das o.g. Abnahmeprotokoll (und damit auf die Verpflichtung der Vormieterin zu tapezieren).

Meine Frage lautet: Bin ich dazu verpflichtet die bestehenden Wände (immer noch verputzt und gestrichen) zu tapezieren, oder reicht es, wenn ich die Wände streiche?.

Im voraus Danke für eure Antwort...
Stichwörter: pflicht + tapete

2 Kommentare zu „Ist Tapete Pflicht?”

Susanne Experte!

Das Aufbringen von Putz auf die Wände stellt m.E. eine bauliche Massnahme dar, der der VM zustimmen muss. Dies ist offensichtlich nicht geschehen. Der Vermieter hat grundsätzlich ein Anrecht auf Rückbau und wollte das wohl auch gegenüber der Vormieterin geltend machen. Mit Übernahme der Wohnung in diesem Zustand hast Du die Pflicht für diesen Rückbau übernommen und bist damit verpflichtet, den Putz zu entfernen und Tapete aufzubringen.

Christoph_A. Experte!

Ob das ein Mangel ist oder noch unter die Gestaltungsfreiheit der Wohnung fällt, sei dahingestellt.

Entscheidend ist aber, daß die Vormieterin diesen Sachverhalt als Mangel anerkannt hat und Du als Nachmieter in diese Pflicht eingetreten bist.

Von daher wirst Du wohl nicht umhin kommen, zu tapezieren, falls Du nicht eine Rechtsvorschrift oder ein Urteil findest, wo das Aufbringen von Putz anstelle einer Tapete noch unter die Gestaltungsfreiheit fällt.

Aber andererseits wurde das als Mangel anerkannt.

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