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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ganz komplizierte Frage.
Ein Haus mit 12 Mietwohnungen, allerdings zwei separate Eingänge-Hausnummern 41 und 43.
Im Kellergeschoß ist der Stromzähler für den Hausstrom, also in jedem Hauseingang ein Zähler. Welcher von den Stadtwerken abgelesen wird.
Nun folgendes:
Ich habe für das Jahr 2004 die Eingangsrechnungen vom Verwalter angefordert, da mir die ganze Nebenkostenabrechnung stank.
In der Abrechnung vom Verwalter steht der Betrag 184,24 (Hausstrom)durch zwölf Mietparteien aufgeteilt. Soweit noch alles ok.
Nur mein verwalter schickte mir ein Rechnungskopie von den Stadtwerken für Hausnr. 43 mit einer Summe von 80,33 Euro. das ist eine Differenz von 103,91 €. Das wird wohl die Summe vom Nachbarhausnr. 41 sein???!!!

Darf der Verwalter die Rechnung so aufstellen das unser Haus für's Nachbarhaus mitdraufzahlt. Es gibt ja nachweislich Zwei Abrechnungen.

Danke schon mal im vorraus.
Heike

7 Kommentare zu „Hausstromabrechnung nicht ganz koscher-Doppellkassierung???”

fin Experte!

Es dürfte doch wohl mehr die Angelegenheit klären, wenn Sie sich beim Vermieter erkundigen, ob er sich vielleicht mit den Abrechnungen und Hausnummern getäuscht hat, als hier im Forum zu fragen.

schiunscha

Die Verwaltung hat devinitiv nichts vertauscht, das ist nicht das erste mal und es ist auch nicht dereinzige Klopper in der Abrechnung.

fin Experte!

Sie fragten doch selbst "kann es sein, dass das die Summe von Nachbarhausnr. 41 ist?" Woher soll das denn hier jemand wissen?
Dann lassen Sie sich von der Verwaltung doch einmal bitte beide Abrechnungen zeigen.

schiunscha

Vielen vielen Dank für den super "Beitrag", so schlau war ich auch schon.
Der Verwalter ist informiert, es kann sich nur um Monate....jahre handeln, bis ich die Rechnung vom Nachbarhaus arhalte.

Susanne Experte!

Jaaa, diese Problematik ist aber bei allen gleich. Ich warte nun schon 5 Monate auf Prüfung meiner NK-Abrechnung aus 2004.

schiunscha

Na dann kann ich ja noch hoffen.

Nochmal zu dem Beitrag von "fin"
Die frage war, ob der Vermieter das zusammenabrechnen darf und nicht ob jemand hier weiß wo die 103... € herkommen.

Susanne Experte!

Wenn 2 Rechnungen existieren, nicht. Wenn der Allgemeinstrom beider Häuser über einen Zähler läuft, muss er ja. Wäre auch so, wenn beide Häuser nur einen Wasserzähler haben. Gilt dann als Wirtschaftseinheit.

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