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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo zusammen,
ich bin neu hier und vielleicht ist die frage schon hundertmal thematisiert worden?! deshalb vorab schon mal: sorry falls dem so ist!

also:
wir sind zum 31.10.05 ausgezogen, abnahmeprotokoll ohne beanstandungen von mir und dem vermieter unterzeichnet.
als ich mitte november bei der hausverwaltung nachfragte, wann ich mit der rückzahlung der kaution rechnen darf, wurde mir als antwort gegeben: innerhalb der nächsten 6 monate.
daraufhin habe ich im internet ein wenig gelesen und es ist wohl rechtens?!
allerdings verstehe ich nicht warum! die nebenkostenabrechnung für 2005 steht noch aus, das ist korrekt. aber kann das die einizge begründung sein?
beanstandungen beim auszug gab es keine.

hab ich irgendein druckmittel? ist das reine schikane?
kann mich jemand aufklären?

vielen dank und viele grüße in die runde

markus
Stichwörter: mietkaution + zurückgezahlt

3 Kommentare zu „mietkaution noch nicht zurückgezahlt”

fin Experte!

Die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung kann schon der Grund sein. Allerdings kann der Vermieter nur den Teil einbehalten, der ungefähr Deine Nachzahlung ausmachen würde, nicht die gesamte Kaution.
Wenn er mit den Abrechnungen immer spät dran ist und in 6 Monaten die Abrechnung noch nicht verschickt hat, so darf er natürlich die Kaution nicht mehr länger behalten.
Ich würde den Vermieter aber schriftlich auffordern zumindest einen Teil vorerst an Dich auszuzahlen, wenn keine Schäden in der Wohnung vorhanden waren.

markus17

hallo fin,

danke für die schnelle antwort.
ich hab das der hausverwaltung so vorgeschlagen und warte nun auf antwort.
bei der nk-abrechnung für 2004 habe ich etwas über 100 euro erstattet bekommen. für 2005 ist es auch eher unwahrscheinlich, dass ich mehr als 100 euro nachzahlen müsste.
(die nk-abrechnung für 2004 kam übrigens auch erst im september 2005)

dürfen vermieter denn die kaution wirklich bis 6 monate nach auszug einbehalten?

ich finde das irgendwie suspekt...

gruß
markus

fin Experte!

Ja, das dürfen sie.

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