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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,

ich habe eine Frage als Vermieter und möchte den Fall kurz schildern.
Meine Immobilie vermiete ich komplett an einen Mieter, dabei mietet jener einen Teil als Geschäftsräume und einen Teil als Privaträume. Der Mietvertrag wurde auch nur mit ihm als eine Person geschlossen. Nun gibt es bei uns nur einen Wasserversorger wie vielleicht überall.
Die Wasserrechnung erreicht mich auch nicht, sie wird ohne auf die Miete umgelegt zu werden gleich dem Mieter in Rechnung gestellt. Dabei musste ich aber eine Vereinbarung des Wasserversorgers unterschreiben, in der sinngemäß steht.

„Ich als Eigentümer der Immobilie verpflichte mich mit zur Erfüllung des Versorgungsvertrages, falls der Rechnungsempfänger seinen Zahlungen nicht nachkommt.“

Dies kommt mir einer Bürgschaft gleich. Das war für mich auch noch nicht beunruhigend, da ich ja wusste für wen ich das unterschreibe.
Nun hat aber mein Mieter ein Unternehmen gegründet, mit einer Firmenbezeichnung und dem Zusatz „Ltd[/b:4d4d9].“, was für mich bedeutet, dieses Unternehmen ist in Großbritannien, Kanada, Australien oder Südafrika angesiedelt. Er will jetzt aus vermeintlich steuerlichen Gründen die Wasserrechnung auf die oben genannte Firma laufen lassen. Dabei soll ich jetzt wieder die Vereinbarung zur Erfüllung des Versorgungsvertrages… unterschreiben.
Außerdem hat er auf der neuen Vereinbarung schon das Feld „ohne Endabrechnung“ angekreuzt.
Meiner Meinung nach übernehme ich damit eine Bürgschaft für eine juristische Person im Ausland.
Nun meine Frage, welche Gefahren lauern bei dieser Angelegenheit, da vielleicht auch nicht mehr deutsches Recht gilt?
Welche Auswirkungen hat das auf meinen Mietvertrag, den ich nicht mit dieser Firma geschlossen habe sondern mit dem Mieter selber?

Vielen Dank für Euer Interesse und eure Antworten schon im Voraus.

Danke Marv
Stichwörter: recht + deutsches + gilt

5 Kommentare zu „gilt noch deutsches Recht?”

fin Experte!

Wer hat das Feld "ohne Endabrechnung" angekreuzt und wer will das unterschrieben haben, der Wasserversorger oder Ihr Mieter?

marv

Das Feld hat der Mieter schon angekreuzt, das ist aber nicht das Problem hab ich heute herausgefunden. Das bedeutet nur, daß der Zählerstand vom neuen Rechnungszahlenden übernommen wird und keine Zählerablesung stattfindet.

Unterschrieben haben will es der Mieter, der eine Firma gegründet hat und diese Firma nun die Rechnungen bezahlen soll. Das Problem ist dabei eben, daß ich eine Bürgschaft für eine Firma unterschreiben soll, da ich Eigentümer des Hauses bin und der Wasserversorger generell eine Bürgschaft vom Eigentümer verlangt.
Bloß diese Firma ist eben nicht in Deutschland angesiedelt.
Ich wäre dankbar wenn sich jemand auskennt damit mir Auskünfte zu liefern.
Ich möchte gern wissen was der Mieter damit bezwecken will und wo der eventuelle Nachteil für mich besteht.

Vielen DAnk MArv

fin Experte!

Wenn dies der Mieter unterschrieben haben will, dann würde ich das nicht machen. Ich hatte das zunächst so verstanden, als wolle sich der Wasserversorger absichern, dass Sie als Eigentümer Rechnungsnehmer sind, wenn der Mieter nicht zahlen würde.
Wenn die Wasserrechnung sowieso schon direkt an den Mieter geht, dann muss er auch für die Kosten einstehen, da es seine Verbrauchskosten sind und nicht Ihre. Also hier Vorsicht und nichts unterschreiben. Schreiben Sie ihm, dass er wie gehabt selbst Kunde beim Wasserversorger ist. Und wenn er die Adresse ins Ausland verlegen will, dann soll er diese auch bitte schön beim Wasserversorger angeben.

marv

>Wenn dies der Mieter unterschrieben haben will, dann würde ich das nicht >machen. Ich hatte das zunächst so verstanden, als wolle sich der >Wasserversorger absichern


das haben Sie als erstes auch richtig verstanden. Der Wasserversorger will immer eine Bürgschaft von dem Hauseigentümer insofern die Wasserrechnung nicht auf die Miete umgelegt werden soll.

Das Problem ist ja, daß es zu gar keinem neuen Vertrag kommen kann, falls ich die Bürgschaft nicht unterschreibe. Mein Mieter will aber in seinem Interesse, daß ich diese Vereinbarung unterschreibe, weil er mit der neuen Rechnungsadresse Steuern sparen will.
Mir ist aber bei der Sache unheimlich, daß ich für eine Firma im Ausland bürgen soll, auch wenn es "nur" um Geldwerte in Höhe einer Wasserrechnung geht.

Bloß will man ja seine Mieter halten, deswegen will ich Ihm Argumente entgegnen die wasserdicht sind. Es ist etwas undiplomatisch, sich mit schlechtem Halbwissen quer zu stellen.

fin Experte!

Da haben Sie recht. Erkundigen Sie sich deswegen bei einem Anwalt bevor Sie etwas unterschreiben.
Mit Bürgschaften für den Wasserversorger kenne ich mich nicht aus, bzw. habe so etwas noch nicht erlebt.

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