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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,
ich bin neu in diesem Forum und möchte alle recht herzlich Grüßen.
Nun zu meinem Problem:
Zum 01.08.04 habe ich mein damaliges Mietverhältnis gekündigt,
nachdem ich 1 Jahr und zwei Monate dort gewohnt hatte.
Als ich zum 28. Juli die Wohnung frisch gestrichen und "Tipp Top"
geputzt übergeben habe wurden vom Vermieter und dessen Frau keine
Beanstandungen angezeigt.
Im Gegenteil wurde sogar ein Lob dafür ausgesprochen wie toll und sauber alles ist.
Dafür gab es auch Zeugen.
Nach einenhalb Monaten gings dann los:
In der Badewanne seien Kratzer,im Waschbecken auch so wie am Türschloß.
In der Küchenspühle sei Email abgeplatzt usw.

Im Schlafzimmer das ich vom Vormieter übernommen habe hätte ich keine Steckdosen an der Wand angebracht ,weil der Schrank davor stand sah man das nicht als ich eingezogen bin...trotzdem soll ich jetzt den Elektriker dafür bezahlen .Obwohl nie eine Steckdose vorhanden war.
Insgesamt belaufen sich nun diese nachträglichen Vorderungen auf über 1500,- Euro.Und weil der Vermieter so großzügig ist sellt er mir nur den halben Schaden in anspruch.

Alle Mängel die nun Angzeigt wurden gibt es nicht oder waren schon vorhanden als ich einzog.
Was kann ich machen?
Bitte helfen sie mir da ich sehr auf meine Kaution von 1250,-Euro angewiesen bin.
MfG.
Michael [/b:e3151][/u:e3151]
Stichwörter: mängel + nachträgliche + angeblich

2 Kommentare zu „Angeblich Nachträgliche Mängel”

fin Experte!

Ich nehme an hier wurde bei Auszug kein schriftliches Übergabeprotokoll gemacht. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->
Dann wird es mit der Beweisführung natürlich schwierig. Sie müßten nun beweisen, dass die aufgeführten Schäden vorher schon vorhanden waren, d.h. Sie hätten Fotos bei Ihrem Einzug machen müssen, sowie dies Zeugen gezeigt haben.
Natürlich kommt es darauf an, wie schwer z.B. die Kratzer in Waschbecken und Badewanne sind, ebenso Spüle. Es ist ein Unterschied ob dies lediglich Gebrauchsspuren sind oder ob es keinem anderen Mieter mehr zuzumuten ist, diese weiter zu benutzen. Auch kommt es darauf an wie alt Badewanne Waschbecken u. Spüle sind, da Sie keinen komletten Neupreis zahlen müssen wenn die Ausstattung z.B. bereits viele Jahre alt war.
Zur Beruhigung wäre zu sagen, dass Sie für die Steckdosen nicht aufkommen brauchen, denn es ist Sache des Vermieters diese anzubringen oder nicht, nicht des Mieters. Steckdosen gehören zur Grundausstattung einer Wohnung.
Anders wäre es wenn der Vermieter Sie einmal im Voraus bezahlt hätte, damit Sie Steckdosen legen, dies aber dann nicht getan haben.
Ich denke die Forderung von 1500,- EU an Sie ist etwas überhöht. Daher würde ich im Zweifelsfall einen Anwalt befragen.

Ex-Mieter

Tja, danke für die schnelle Antwort.
Nein leider wurde kein schriftliches Formular ausgefüllt.
Allerdings ist meine Freundin immer anwesend gewesen.
Das heißt beim Bezug als auch bei der Übergabe.
Zu den Mängeln kann ich nur sagen das sie eigentlich (wenn überhaupt vorhanden) nur geringe Gebrauchsspuren aufweisen. Die Küche ist über 20 Jahre alt. Leichte Kratzer auf dem Badewannenboden waren schon beim Einzug vorhanden.Wie gesagt für alles gibt es Zeugen.Und nun soll ich komplett neue Einrichtung (Badewanne,Becken,Türschloß für 360,-,usw) bezahlen bzw. 50% der Neuanschaffung und Einbau??
MfG.
Michael

Ps: Könnte es helfen wenn ich mich einem Mieterhilfeverein anschließe?

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