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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo...
ich bin total verwirrt:

am 18.11.05 erhielten wir ein Schreiben vom Hausbesitzer-Verein, in dem erläutert wird, dass der Mietzins erhöht werden muss (was an sich nicht so schlimm wäre - da dies die 1. Erhöhung nach knapp 10 Jahren ist).
Allerdings wird dann aufgeschlüsselt:

"Sie zahlen seit 1996 unverändert lediglich den derzeitigen Mietzins von 306,78 Euro, somit 4,13 Euro pro qm Wohnfläche, da die von Ihnen gemietete Wohnung über insgesamt 74,30qm Wohnfläche verfügt.
Wir möchten Sie bitten, eienr Netto-Mietzinsangleichung auf 4,96 Euro pro qm Wohnfläche , somit insgesamt 368,00 Euro zuzustimmen."

Leider ist im Mietvertrag die qm-Zahl der Wohnung nicht vermerkt - 74,30qm kam mir jedoch äußerst suspekt vor. Nach genauem Ausmessen der Wohnung kam ich auf ca 58, 60qm !!!
Also schrieb ich an den Hausbesitzer-Verein, dass ich der Erhöhung aufgrund der falschen qm-Zahl nicht zustimmen kann.
Daraufhin wurde ein Architekt beauftragt, der die Wohnung genau ausgemessen hat.
Gestern kam jetzt wieder ein Schreiben des Hausbesitzer-Vereins, diesesmal mit folgendem Text:

"Sie zahlen seit 1996 unverändert lediglich den derzeitigen Mietzins von 306,78 Euro, somit 5,26 Euro pro qm Wohnfläche, da die von Ihnen gemietete Wohnung über insgesamt 58,27qm Wohnfläche verfügt.
Wir möchten Sie bitten, eienr Netto-Mietzinsangleichung auf 6,01Euro pro qm Wohnfläche , somit insgesamt 350,00 Euro zuzustimmen."

Meine Frage - ist es in Ordnung, dass diese Erhöhung jetzt noch einmal höher ist, als die 1. Erhöhung, die ja aufgrund der falschen qm-Zahl nicht i.O. war ?
Interessant ist auch, dass die Vergleichsmieten die als Kopie angehängt sind, nicht die gleichen sind, wie im 1. Schreiben - sondern eben diesesmal Wohnungen angeführt sind, deren Mitzins höher ist, als die Vergleichsmieten im 1. Schreiben.

Kann die Erhöhung des Mietzinses einfach so "larifari" über den Daumen gemacht werden - Hauptsache der Vermieter bekommt mtl. mehr Geld ???

Über Infos würde ich mich sehr freuen !

Danke im Voraus !

Viele Grüße

1 Kommentar zu „NK-Erhöhung auf falscher qm-Basis/nach Änderung noch größere”

fin Experte!

Die Vergleichsmieten, die der Vermieter angeben muss, müssen von Wohnungen mit der gleichen Quadratmeteranzahl und ungefähr gleicher Ausstattung sein. Daher kann er ja nicht dieselben Wohnungen angeben wie beim ersten Mal, als er von mehr als 70 qm ausging.
Wenn diese dann mehr Miete kosten oder noch mehr, als Sie im Moment bezahlen, dann wäre das in Ordnung.

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