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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo...


ich habe am freitag für unsere wohnung in einem 25 parteienhaus den neuen wirtschaftlichkeitsplan für 2006 bekommen....jetzt sind da aber 5 punkte drin, wo wir gar nicht mit einverstanden sind....


1. Gebäudeversicherung

2. Haftpflicht

3. kontogebühren für das nebenkostenkonto

4. rücklagenzugang (das is so ein topf wo die eigentümer geld für reperaturen an der wohnanlage einzahlen)

5. Verwaltung


die wohnanlage, in der wir leben, besteht wie gesagt aus 25 wohneinheiten die alle an versch. leute verkauft sind.....wer als eigentümer nicht selber hier wohnt, der hat (wie bei uns) halt vermietet......meines erachtens sind diese 5 punkte, die ich oben angeführt habe allein sache vom wohnungseigentümer.....die nebenkosten sind von 150 euro auf 270 euro angehoben worden und das ganze zum 01.02.2006.......die neuen nebenkosten wurden und auch ohne jegliche vorwarnung einfach so vom vermieter mitgeteilt

meine frage ist jetzt, ob das überhaupt gerechtfertigt ist, das unser vermieter und die oben genannten punkte einfach so mit den nebenkosten aufhalst oder müßte er diese kosten nicht selber tragen?
Stichwörter: nebenkosten

4 Kommentare zu „was darf in die nebenkosten?”

Susanne Experte!

Ganz sicher ist es so, dass ein Eigentümer in einer WEG nicht alle Kosten auf seinen Mieter abwälzen kann! (dazu gehören ganz sicher Rücklagenzugang und Verwaltungsgebühren und so einiges mehr)

Was der Mieter bezahlt ist im Mietvertrag entweder:
-nach einzelner Positionen aufgelistet
-der MV bezieht sich auf §27 der II. Berechnungsverordnung
- der MV bezieht sich auf die Betriebskostenverordnung (nur neuere Verträge)

Die Betriebskostenverordnung findest Du hier im Forum unter Gesetze. Alles, was hier nicht aufgelistet ist, brauchst Du auch nicht zu bezahlen. Da kannst Du Deine letzte NK-Abrechnung überprüfen und noch beanstanden (Prüfzeit 12 Monate nach Zustellung)

Ausserdem, wenn der MV sich nicht auf eine Verordnung bezieht und die NK-Positionen aufgezählt sind, kann der Vermieter nicht einfach neue Positionen dazunehmen, er kann nur abrechnen, was im MV vereinbart!!!!
Wurde dann bisher keine Haftpflicht abgerechnet, kann er das auch in Zukunft nicht. Verwaltungs-und Kontogebühren darf er gar nicht auf den Mieter umlegen!

fin Experte!

Kontogebühren gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. Geld einzahlen als Rücklage für Reparaturen ebenso. Diese muß der Vermieter tragen. Schönheitsreparaturen müssen, nach Vereinbarung im Mietvertrag getragen werden, aber nicht im Voraus.
Alle anderen Posten dürfen mit Mietern abgerechnet werden, die sind also okay. Nebenkostenerhöhung bei den gestiegenen Energiepreisen ist auch o.k. Siehe Antwort im Mietrechtforum.

Yasmin

hallo susanne...


das problem ist, das wir bisher noch keine solche detailierte abrechnung bekommen habn....im MV steht auch nix aufgelistet, was da alles drin ist....so sachen wie treppenhausreinigung, aufzugwartung und hausbeleuchtung usw. sehe ich ja auch ein....was ich aber nicht so ganz einseh, ist halt das der vermieter seine miete kassiert und darüber hinaus keine kosten für die wohnung hat.....ich hab dem jetzt ein schreiben mit nem einspruch und ner kopie des wirtschaftsplanes, wo ich die genannten posten markiert hab, fertig gemacht....mal sehn ob und wie der reagiert.....als ich am freitag angerufen hab, hatte ich nur die mailbox dran und der hat bis jetzt immer noch nicht zurück gerufen...

was mich am meißten an der ganzen sache ärgert ist , das die erhöhung 120 € beträgt und wir im vorfeld kein wort darüber mitgeteilt bekommen haben....das kam von heute auf morgen und da mein mann alleinverdiener ist, ist die wohnung jetzt fast nicht mehr bezahlbar <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

fin Experte!

Ein Vermieter "kassiert" nicht einfach nur die Miete, sondern stellt Ihnen und Ihrer Familie eine Wohnung zur Verfügung. Dafür zahlen Sie Miete. Die Wohnung wird durch jeden Mieter mehr oder weniger abgenutzt, so dass ein Vermieter nach der Wohnzeit immense Kosten hat, die Wohnung zu renovieren und instand zu setzen. Auch dafür wird die Miete verwendet. Miete zu bekommen ist das gute Recht eines Vermieters und keine unverschämte Forderung.
Mir scheint, Sie sind verärgert, weil Die überhaupt Miete zahlen müssen. Bei einer großen Familie fallen aber nun mal auch hohe Nebenkosten zusätzlich zur Miete an, das ist doch logisch. Oder soll Ihnen der Vermieter etwa Ihren Verbrauch bezahlen?
Welche Posten abgerechnet werden dürfen und welche nicht, sollte im Mietvertrag stehen. Sieht sich Ihre Familie außerstande diese Wohnung auf Dauer zu bezahlen, so sollten Sie Wohngeld beantragen oder sich nach einer günstigeren Wohnung umsehen.

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