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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend,
wir sind im März 2004 in unsere Wohnung gezogen. Wir haben ein PRO-KOPF-Abrechnung mit dem Vermieter vereinbart. (Damals waren wir zwei Erwachsene). Im Juli 2004 wurde unser Kind geboren. Ab da, will der Vermieter für Warmwasser DREI Personen abrechnen. Abgesehen davon, daß für 2004 ja wahrscheinl. die Abrechnung vrejährt ist.... Wie schauts für das Abrechnungsjahr 2005 aus. Werden so kleine Kinder wie Erwachsene gezählt???
Vielen Dank für Euere Hilfe im Voraus....

1 Kommentar zu „Zählt Baby/Kind bei Warmwasserabrechnung?”

fin Experte!

Selbstverständlich ist ein neuer Erdenbürger eine eigenständige Person und darf als solche als zusätzliche Person eines Haushaltes gerechnet werden.
Die Kommunen machen das bei Ihrer Müllgebührberechnung auch nicht anders. Durch ein Kind fällt ja auch mehr Müll und natürlich auch mehr Wasserverbrauch als sonst an.
Das einzige worüber man sich streiten könnte, wäre Strom für Hausflur (wenn über Personenzahl abgerechnet wird), das ein Baby noch nicht anschalten kann. Aber auch das darf der Vermieter mit mehr Personen abrechnen. Es sei denn man einigt sich die ersten zwei Jahre mit Kind darüber anders.
Abrechnungen von 2004 können bis Ende 2005 abgerechnet werden. Wenn Sie die Rechnung noch letzten Monat bekommen haben, so ist das rechtens.

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