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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir bei folgendem Problem helfen.
Habe am 30.12.05 die Nebenkostenabrechnung für 2004 erhalten. Darin u.a. enthalten die Gebühren der Stadtverwaltung für Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung, Grundsteuer ect. Alles für den Abrechnungszeitraum Jan.2004-Dez. 2004. Soweit ja alles in bester Ordnung. Nun enthält diese Abrechnung aber noch den Posten „Abrechnung Abwasser 2003“ für den Zeitraum Jan.2003-Dez.2003. Dieser Posten beinhaltet eine Nachzahlungssumme wg. eines höheren Abwasservolumens als im Jahr davor. Die komplette Abrechnung ist mit dem Rechnungsdatum 09.02.2004 versehen. Nun bin ich der Ansicht, dass mein Vermieter diesen einzelnen Posten nicht mehr geltend machen kann, da ihm die Abrechnung ja frühzeitig genug zugestellt worden ist um die Abwassernachzahlung separat mit der Nebenkostenabrechnung für 2003 abzurechnen. Hatte somit Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt. Mein Vermieter meint daraufhin in einem Schreiben, dass das entscheidende Kriterium das Rechnungsdatum des Schreibens sei. Tja, verstehe nun nur noch Bahnhof. Darf er das nun mit in die Abrechnung für 2004 hinein nehmen oder nicht. Besteht nicht die Pflicht bis zu 12 Monate nach dem Zeitraum auf welcher sich dieser Betrag bezieht lt. § 556 Absatz 3 BGB abzurechnen? Hätte er dann nicht bis spätestens 09.02.2005 den Betrag abrechnen müssen? Bin ziemlich verzweifelt!!!!!
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + posten

5 Kommentare zu „DARF ER DAS?? Nebenkostenabrechnung 2004 m. Posten aus 2003”

Susanne Experte!

In die Abrechnung 2004 gehören nur die Kosten, die in diesem Wirtschaftsjahr, i.d.R. vom 01.01.-31.12. angefallen sind. Da kann es schon passieren, dass eine Rechnung erst in 2005 eintrifft, demnach ist das Rechnungsdatum irrelevant. Daher hat ja auch der VM 12 Monate zeit, die Abrechnung zuerstellen, da er teilweise lange auf die Rechnungen warten muss. Demnach kann er Kosten, die in 2003 angefallen sind, nicht in 2004 abrechnen, auch wenn die Rechnung aus 2004 ist.
Hört sich eher so an, als habe er keine Ahnung oder versucht, hier noch etwas abzurechnen, was er vorher vergessen hatte?

may_lee_2000

Danke für die schnelle Antwort. Wir versuchen natürlich so wenig wie möglich unseren Anwalt in Anspruch zu nehmen denn der ist natürlich nicht gerade günstig. Aber ich denke es wird wohl auf ein Gerichts Verfahren hinauslaufen. Aber Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Rano Experte!

Ich habe folgende Fakten gesammelt:
a) Abrechnung 2003 ist fristgerecht Ende 2004 angekommen
b) VM bekam eine Nachberechnung für '03 vom 'Abwasserunternehmen' am 9.2.04
c) Abwasserkosten sollten im Rahmen der BK-Abrechnung 2004 nacherhoben werden.

Also lagen ihm am Tag der Abrechnung (Ende '04) alle Daten vor und er hätte die BK-Abrechnung für 2003 korrekt erstellen können (und müssen).
Er ist nicht berechtigt, diesen Betrag nun noch nachzufordern.

Diese 'Nachberechnung 2003' hätte - insofern noch berechtigt - auch nicht in die 'Abrechnung 2004' gehört. Das wäre aber nur ein Formfehler gewesen, da der Abrechnungszeitraum der 2004er Posten ja klar abgegrenzt war.
Aber darüber brauchst Du Dir ja nun keine Gedanken mehr zu machen. <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Gruß
Ralph

mogline

Hi Ralph u. Susanne,

vielen herzlichen Dank für die positive Nachricht. Das Problem liegt nämlich immer noch in der Luft. Warte täglich auf ein Schreiben meines Vermieters. Bin mal gespannt was er zu meinem Einspruch zu sagen hat.
Was scheinbar noch relevant sein könnte ist, dass er für die Vorjahre, sprich auch für 2003 überhaupt keine Nebenkostenabrechnung gemacht hat. Er kann dann ja auch nicht behaupten, dass ich diesen Betrag als Nachzahlung zur 2003er Abrechnung ansehen soll. Denn diese hat er ja nie gemacht.

Hoffe mal, wir müssen nicht noch den Anwalt einschalten. Einen Krieg mit dem Vermieter will ich ja nun auch nicht.

Lieben Gruss mogline

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