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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

Ich erhalte am Samstag von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2001-2004.
Mir ist mittlerweile bekannt, daß evtl. Forderungen seitens des Vermieters von mir nicht mehr beglichen werden müssen.

Aber..... wie sieht es denn nun aus, wenn ich noch Geld wiederbekommen würde? Wie lang ist dort die Verjährungsfrist? Habe ich Anspruch auf evtl. Zahlungen aus 2001-2004?

Danke im voraus für eure Hilfe.
Stichwörter: nebenkostenabrechnungen

0 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnungen 2001-2004”

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