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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine recht komplizierte Frage zu meiner gestern erhaltenen Betriebskostenabrechung, ich hoffe ich kann es einigermaßen erklären.

Also: Mich irritiert in der Abrechnung der Preis für Abwasser. Dieser wurde mir im Zeitraum 01.11.04-31.10.05 mit 2,54 € pro Einheit berechnet. Was mich dabei stört ist, dass mein Vermieter einen effektiven Preis an die Stadt in Höhe von 1,99 €/m³ (schon seit 2003 konstant) bezahlt. Er muß allerdings jedes Jahr eine Vorauszahlung an die Stadt leisten auf Grundlage des Gesamtverbrauchs des letzten Jahres. Konkret sind das 1.022 m³ x 1,99 €/m³ = 2033,76 €. Diese Vorauszahlung wird bei der Abrechungsfirma als Grundlage für die Gesamtwasserkosten genommen. Diese teilen die dann durch die in deren Abrechnung ermittelten, tatsächlich verbrauchten m³ des Gebäudes und kommen so auf einen Einheitspreis von 2,54 €/m³. Dieser wird dann logischerweise mit meinen verbrauchten Einheiten multipliziert = meine Kosten in dem Jahr.
Jetzt die Frage: Ist es rechtens jedes Jahr die Vorauszahlung als Grundlage der Berechnung herzuziehen oder müßte der tatsächlich von der Stadt festgetzte Preis pro Einheit hergezogen werden?
Ich meine halt in der Abrechnung darf nur für meine verbrauchten m³ ein Preis von 1,99 €/m³ berechnet werden, oder bin ich da auf dem Holzweg?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Viele Grüße
Heiko

1 Kommentar zu „Kanalgebühren - Vorauszahlung als Grundlage?”

fin Experte!

Ich denke Sie sind auf dem Holzweg. Wenn die kommunalen Gebühren steigen, dann müssen Sie auch mehr bezahlen.

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