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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in unserer Küche ist der Boden gefliest.
Und wie es nun mal so ist, ist vor kurzem eine Tasse aus dem Schrank gefallen, wodurch auch ein kleines Stück an einer Fliese abgeplatzt ist.

Zählt nun sowas im Falle des Auszugs zu den Gebrauchsspuren oder wie reagieren Vermieter auf soetwas?

Danke

Gruß
Martin
Stichwörter: bodenfliese + defekte + küche

7 Kommentare zu „Defekte Bodenfliese in der Küche”

fin Experte!

Da reagieren Vermieter unterschiedlich. Denkbar aber, dass sich der Vermieter nach Auszug aus der Kaution bedienen kann und dies reparieren lässt. Denn nicht alle Mieter können Fliesenschäden beheben.
Strittig wird es aber immer bleiben, ob dies denn nun als defekt oder als Schönheitsfehler gewertet wird.
Klar aber dürfte sein, dass ein Nachmieter mit diesem Schönheitsfehler leben müsste, wenn nicht rapariert und dabei eine Wertminderung des Bodens vorliegt.

Susanne Experte!

Das geht definitiv über die normale Abnutzung hinaus und der VM hat spätestens bei Auszug ein Recht auf Schadenersatz.

tenant61 Experte!

. ich würde es eher als vertragsgemäßen gebrauch ansehen. aber es stimmt wohl, letztlich hängt´s im streitfall am richter. manche fliesenart kann man aber mit fliesenspachtel reparieren; wenn man´s anschließend noch farblich beiarbeitet fällt´s wenigstens optisch nicht mehr so sehr ins gewicht.

Susanne Experte!

Schäden, die wie oben beschrieben entstehen gehen über den vertragsgemässen Gebrauch hinaus.
Das gilt z.B. auch für übermässige Kratzer im Parkett durch Hundehaltung oder nicht mehr entfernbare Flecken, die gern durch Kleinkinder produziert werden.

Würden genannte Schäden dem vertragsgemässen Gebrauch zugeordnet würde kein Vermieter mehr an Familien mit Kleinkindern oder Hunden vermieten!

tenant61 Experte!

. ich geb dir recht, wenn du die betonung auf "übermäßig" beibehältst. zum normalen mietgebrauch gehört m.e. auch, dass mal was runterfällt und eine abplatzung verursacht. die beeinträchtigung ist ja allenfalls optisch; der gebrauchswert der sache wird dadurch nicht gemindert. und solange sich eine optische beeinträchtigung in grenzen hält, hätte ich zweifel, ob man da schon von nicht mehr vertragsgemäßem gebrauch sprechen kann. das ist aber letztlich nur meine persönliche meinung, die muss niemand teilen.

MartinF

..swoeit ich die abgeplatzten Teile wieder gefunden habe, habe ich sie wieder auf die Stelle geklebt.
Wenn man jetzt nicht genau weiß, wo die Stelle ist, sieht man es auch kaum.
Nur wenn man fast auf den Knien den Boden absucht fällt es eben auf.

Muß man beim Auszug den Vermieter darauf hinweisen wenn er es von selber nicht sieht?

tenant61 Experte!

. würdest du ihn auch drauf hinweisen, wenn die mühevoll gestrichene decke stellenweise nicht deckend ist? wenn du die toilette nicht ganz sauber bekommen hast? wenn ein geschlossenes dübelloch in den badezimmerfliesen nicht farbecht ist? mon dieux, nein! würdest du nicht. er muss sich die wohnung unbefangen ansehen und selbst entscheiden, was er akzeptiert.
mach vorsorglich fotos von der stelle. 1 x nahaufnahme, 1 x normal. falls der "schaden" später geltend gemacht wird, kann sich der richter notfalls selbst ein bild davon machen. machst du das nicht, kann es passieren, dass der vermieter zeugen benennt, die bestätigen, wie schlimm das aussieht,anstatt durch "inaugenscheinnahme" (der volksmund sagt "besichtigung" ;) den beweis anzutreten.

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