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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich habe 12 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und bin jetzt ausgezogen.
Jetzt haben wir beim Auszug festgestellt und nachgemessen wie groß die Wohnung wirklich ist.
Die Wohnung war 15 m² kleiner als angegeben.
Kann ich jetzt noch Geld zurückfordern obwohl ich nicht mehr da wohne?
mfg Ronny
Stichwörter: wohnfläche + zurück + angegeben + geld + kleiner

1 Kommentar zu „Wohnfläche kleiner als angegeben+ Geld zurück?”

tenant61 Experte!

. kommt drauf an. nämlich auf die im vertrag angegebene größe. nach einheitlicher rechtsprechnung müssen abweichung von bis zu 10% hingenommen werden. 15 qm ist natürlich ne menge, ich denke mal, die wohnung ist groß, sonst wär das missverhältnis sicher aufgefallen, oder? falls die 10% grenze überschritten ist, könntest du m.e. anteilige miete zurückfordern und zwar für ca. 5 jahre (mietforderungen verjähren nach 4 jahren, wobei die frist erst mit dem 01.01. des folgejahres beginnt). was ich nicht weiß, ist, ob du für die gesamte differenz einen erstattungsanspruch hast oder nur über den teil, der über die 10%-toleranz hinausgeht; dazu hab ich noch nie ein urteil gesehen. wenn du´s wirklich auf einen prozess ankommen lassen willst, denn freiwillig wird dir der vermieter das geld sicher nicht zurück zahlen, solltest du dich vorher nochmals beim anwalt beraten lassen. das kostet allerdings geld. ob sich´s lohnt ... ich weiß nicht.

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