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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe einen etwas speziellen Fall zu dem ich Hilfe gebrauchen könnte:

Habe Oktober 2002 - August 2004 in einer Wohnung in Mannheim gewohnt.
War dann für ein Auslandsstudium für ein Jahr weg. Jetzt habe ich immer noch nicht die Kaution iHv. 915 Euro zurückbekommen. Habe mehrmals versucht den Vermieter per Brief dazu aufzufordern mir mein auf mich laufendes Sparbuch zurückzugeben und bin es jetzt langsam leid. Erst auf mein letztes Schreiben auf dass ich ihm eine Frist bis zum 16. Januar gesetzt habe habe ich nun ein Einschreiben zurückerhalten. In diesem will er auf einmal
- eine Monatsmiete die ich angeblich nicht überweisen habe iHv 300
NK 03/04 400,-
NK 04/05 230,-

Ich habe noch 2002 80-100 Euro zurückbekommen und die beiden NK abrechnungen 03 und 04 nie erhalten?!
Der Vermieter scheint mir wirklich etwas suspekt. Als ich neu eingezogen bin gab es kein Übernahmeprotokoll und ich hätte es eigentlich gleich wissen sollen. Mittlerweile ist die Wohnung aber wieder vermietet, so dass er mir ja hier nichts ankreiden kann.

Jetzt einige spezielle Fragen zu meiner Kaution.
1. gibt es einen anderen Weg ausser den Anwalt (ich bin Student) um an die KAution zu kommen?
2. Kann ich mein Sparbuch auch einfach neu bei der Bank beantragen. Es ist (wen wundert's) nicht richtig verpfädet worden, sprich eigentlich dürfte er keine Verfügungsgewalt darüber haben? (Er hat mir lediglich eine Quittung ausgehändigt?)

vg
Vik
Stichwörter: kaution + keine + jahren

5 Kommentare zu „Keine Kaution seit 1 1/2 Jahren”

fin Experte!

Hatte denn der Vermieter Grund die Kaution abzurechnen? Wurde denn eine Miete und Nebenkostennachzahlungen nicht gezahlt?

tenant61 Experte!

. klar gibt es einen weg, ohne anwalt an die kaution zu kommen. niemand ist verpflichtet, einen anwalt einzuschalten, es sei denn in einem gerichtsverfahren vor dem landgericht oder höher. aber davon bist du ja noch weit weg.

zunächst einmal solltest du tatsächlich die forderungen deines vermieters prüfen. kann es sein, dass er recht hat? auf den zugang der umlagenabrechnung kommt es dabei u.u. nicht an. lass dir erst nochmal die abrechnungen in kopie zuschicken, prüf sie auf herz und nieren (auch wann sie erstellt und verschickt worden sein sollen). prüf auch nochmal deine unterlagen, ob alle mieten gezahlt wurden (die letzte wird gern "vergessen" ;) ; vielleicht hat es mal eine rücklastschrift gegeben, die du nicht bemerkt hast? erst wenn du sicher bist, dass die forderungen unberechtigt sind, solltest du gegen den vermieter angehen. der erste schritt könnte ein gerichtlicher mahnbescheid sein; den gibts in gut sortierten schreibwarenläden oder im juristischen fachhandel. den füllst du aus und schickst ihn ans gericht. dann geht die sache ihren gang.

Vik

Hallo und danke schonmal für die Antworten. Ich hab auch mal mittlerweile nachgeforscht.

Angeblich haben auch viele andere Mieter Erhöungen von Umlagen von 100 % bekommen. Viele haben diese noch nicht gezahlt. Allerdings kann denen das ja egal sein weil sie ja im moment nicht aussziehen. Der Vermieter jedenfalls antwortet auch den anderen nicht fordert aber diese Umlagen im Moment nicht nach..

Ich habe auch nochmal in den Bankunterlagen die gerade bei mir sind nach geschaut und konnte zumindestens im letzten Mietjahr keine Mietrückstände meinerseits erkennen. Allerdings ging es mir in meinem Beitrag auch mehr um die Umlagenforderungen. (sind ja auch der grosse Teil die meine Kaution auffressen würden)

Aufjedenfall weiss ich schonmal wo meine Umlagenrechnungen sind. Die hat die Haushälterin des Hauses bei sich. Muss ich die mir jetzt persönlich abholen und gilt dann das Datum auf dem Brief oder das tatsächliche an dem es in meinen Händen liegt? (Er hatte meine Nachsendeadresse meiner Eltern)


vg
Vik

tenant61 Experte!

. hab ich das richtig verstanden? er hat dir die umlagenabrechnungen gar nicht geschickt? die haushälterin war ja wohl kaum zum empfang der an dich gerichteten post berechtigt, oder?
in dem fall hättest du teilweise glück. für die abrechnung 03/04 wäre es dann m.e. definitiv zu spät; den betrag könntest du dann schon mal sparen. für die abrechnung 04/05 könnte er wahrscheinlich die zustellung noch nachholen; den betrag müsstest du dann vmtl akzeptieren. da hättest du früher reagieren müssen, denn theoretisch war die kaution spätestens 6 monate nach vertragsende zur rückzahlung fällig. naja, jetzt isset eben passiert; er hockt drauf und hat eine wahrscheinlich teilweise berechtigte gegenforderung.
ich muss allerdings einräumen, dass ich zum thema umlagenabrechnung rechtlich nicht so firm bin; viellecht können noch andere was dazu sagen und meine vermutungen bestätigen oder korrigieren.

Vik

Hi,

genau so ist es. Die Haushälterin war natürlich nicht dazu berechtigt. Ich werde mir mal die Abrechnungen nächste Woche abholen und das Datum meines erhaltes auch schriftlich bestätigen. Danke schonmal für eine Teilweise positive Nachricht!
Vielleicht gibts ja auch noch ne gute Nachricht für 04/05.

Vg
Vik

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