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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hilfe ... ich liege mit meinen VM im Streit wegen Mietminderungen (die Wohnung wurde selbst 3 Jahre nach Einzug nicht fertig gestellt) und unkorrekten Nebenkostenabrechnungen (darin sind Forderungen enthalten, die ich laut Mietvertrag nicht zahlen muss). Meine VM verlangen jetzt die Auszahlung der Kaution von der Bank. Meines Erachtens muss das ganze Verfahren vor Gericht entschieden werden (Streitwert nach deren Rechnung über 7.000 €). Da meine VM insolvent sind (Miete wird schon von der Bank gepfändet), kann ich Forderungen an die Gegenseite mit Sicherheit nicht durchsetzen. Ich will daher, dass die Kaution weiterhin bei der Bank bleibt, bis alles entschieden ist. Die einstweilige Verfügung wurde abgelehnt, da ich (laut Gericht), nicht glaubhaft machen konnte, dass meine VM strittige Forderungen haben (die Entscheidung ist eh falsch, weil dem Richter scheinbar nicht bekannt war, dass Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2002 nicht mehr 2004 bezahlt werden müssen). Wer kennt ein Urteil, bei dem entschieden wurde, dass eine Kaution nicht an die Vermieter ausgezahlt werden darf, solange die Forderungen strittig sind???? Wer kann Tipps zur Beschwerde beim OLG geben? Bitte umgehend melden, Frist läuft bald aus. Danke!!!!

5 Kommentare zu „VM verlangt Auflösung des Kautionssparbuches”

tenant61 Experte!

. ein bisschen konkreter darf es schon sein, du möchtest ja auch eine konkrete antwort und kein larifari.
läuft der vertrag noch? wenn ja, darf doch eh keiner auf die kaution zugreifen, wenn ich mich nicht irre. man darf sie pfänden, aber eine auszahlung kann verzögert werden bis zur fälligkeit, d.h. bis ca 6 monate nach vertragsende. ist alles etwas dubios bis jetzt.

btw: das hier ist ein laienforum. hier sind zwar auch leute mit ein bisschen erfahrung, aber einen anwalt kann hier niemand ersetzen. wenn die sache schon beim olg ist solltest du dich auf laienhafte, unverbindliche auskünfte nicht verlassen. dein anwalt (den du doch sicher hast) kann dich in so einem fall weit besser beraten.

Brauche Hilfe

Danke für die Antworten : ja, der Vertrag läuft noch bis 31.1.06. Das Amtsgericht hat entschieden, dass eine Auszahlung kurz vor dem Auszugstermin möglich ist. Genauere Auskünfte kann ich kaum geben, sonst könnte ich hier einen Roman schreiben. Helfen würde mir aber ein Gerichtsurteil, bei dem entschieden wurde, dass die Kaution nicht ausgezahlt werden darf, wenn die Forderungen strittig sind. Ich will das Geld selbst momentan nicht ausgezahlt haben, mir reicht es völlig, wenn es bis zur endgültigen Klärung der Ansprüche bei der Bank hinterlegt wird.
Einen Anwalt habe ich schon, meine letzte Anwältin hat jedoch sehr viel Zeit verbraucht, so dass sich der neue Anwalt sehr kurzfristig einarbeiten muss. Außerdem habe ich bisher sehr schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht - leider.

tenant61 Experte!

. sorry, ich versteh es immer noch nicht so ganz. wer ist denn der gläubiger, der die kaution gepfändet hat? um was für eine forderung handelt es sich (sie muss ja mit dem vertrag zu tun haben, sonst wäre die pfändung m.e. kaum möglich)?
also, wie ich das bis jetzt verstanden habe, braucht der vermieter die keution, um forderungen, die durch das vertragsverhältnis entstanden sind und von denen er der meinung ist, dass du sie begleichen musst, bezahlen zu können. du bist aber der meinung, dass du nicht zur zahlung verpflichtet bist und bist deswegen gegen die pfändung, bis über die forderung, die dein vermieter gegen dich geltend macht, entschieden ist. war das bis hierhin korrekt?
in dem fall hast du vmtl. schlechte karten, denn die kaution dient ja gerade dazu, solche forderungen zu tilgen. sollte sie sich als unbegründet heraustellen, hast du unverändert einen herausgabe anspruch gegen deinen vermieter. es ändert sich also rechtlich nichts zu deinen ungunsten, nur die liquidität des vermieters ist im eimer. darum hat sich das gericht aber nicht zu kümmern; es prüft nur, welche ansprüche berechtigt sind, nicht ob andere sich sorgen um die zahlungsfähigkeit ihres schuldners machen könnten. sorry, aber so wie ich das bisher verstanden habe, hast du wenig chancen. aber ehrlich gesagt, hab ich es nicht richtig verstanden, dafür waren die infos zu dürftig, deshalb ist bei meiner antwort viel spekulation im spiel.

Brauche Hilfe

Danke für die Antwort und das Hineindenken in mein Problem. Ja, du hast die Sache richtig verstanden. Meine Vermieter behaupten ich hätte Mietrückstände - tatsächlich habe ich die Miete aufgrund gravierender Mängel gemindert und sie fordern Nebenkosten, die ich laut Mietvertrag nicht zahlen muss. Es kann doch nicht sein, dass aufgrund solcher unangemessenen Forderungen eine Kaution ausgezahlt wird. Wer von wem Geld zu bekommen hat ist absolut strittig und die Kaution ist zunächst mein Geld, das treuhänderisch zu verwalten ist. Da könnte ja jeder VM irgendwelche Behauptungen aufstellen und sich dann an der Kaution bedienen. Dass ich dann einen Herausgabeanspruch habe, den ich mühe- und kostenvoll vor Gericht durchsetzen muss, kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein???? Weiß jemand eine Internet-Quelle, wo man kostenlos und mit guten Suchfunktionen Gerichtsurteile finden kann???

tenant61 Experte!

. so wie du das schilderst, macht das alles sinn. gerade deswegen werd ich stutzig, dass die sache schon beim olg ist. da fehlen für eine wirklich objektive beurteilung zuviele informationen, insbesondere auch die argumente der gegenseite. wenn es dir um die suche nach gerichtsurteilen geht: du bezahlst doch einen anwalt! der hat mit sicherheiten entweder die aktuellsten urteile griffbereit oder online-zugriff auf entsprechende sammlungen.
es gibt zwar web-seiten mit urteilen wie sand am meer, aber für so einen speziellen fall suchst du dich da dumm und dämlich. lass deinen anwalt mal für sein geld arbeiten.
und damit ziehe ich mich aus diesem topic zurück. ich mach gerne lösungsvorschläge aber dafür brauche ich informationen. wenn die nicht kommen, kann ich auch keine beurteilung abgeben. zur suche nach urteilen empfehle ich die jurathek oder einfach gugeln.

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