Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgender Sachverhalt.

Vermieter will mich seit 10 Jahren aus der Wohnung raushaben. Nun hat er eine Mitmieterin im Haus beauftragt, sobald sie "Lärm" oder Störung durch Musik oder sonstiges aus meiner Wohnung hört, solle diese sofort die Polizei holen, da er mir sonst nicht kündigen könne.
Um 19:30 Uhr hat mein Kind 1 Lied laut gehört und 1 Stunde später kam die Polizei vorbei. Der Sachverhalt wurde geklärt und es gab keine Anzeige wegen Ruhestörung, da die Nachbarin zu Unrecht die Polizei gerufen hat.

Das war Mitte Nov..2005


Ende Dez..2005 kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt meines Vermieters, in dem ich beschuldigt wurde, lautstark nach 22 Uhr Musik gehört zu haben, und ich solle meine Nachbarin mit "alte Schlampe" etc. betitelt haben, weiterhin solle ich im Treppenhaus randaliert haben.

Stellungnahme meinerseits: Ich habe sie so betitelt aber hinter meiner geschlossenen Wohnungstür

Nun hat mich der Anwalt abgemahn und mit einer fristlosen Kündigung beim nächsten Vorfall gedroht.

Meine Frage hierzu: Ist so eine Abmahnung über den Anwalt ohne vorliegens einer Polizeilichen Anzeige überhaupt zulässig? Ich habe das Schreiben Ende Dez..2005 erthalten und möchte baldmöglichst Einspruch erheben.

Bin dankbar für jede AntwortÂ
Stichwörter: nachbar + polizei + vermieter + hetzt + holen

3 Kommentare zu „Vermieter hetzt Nachbar auf Polizei zu holen”

Christoph_A. Experte!

Der VM kann abmahnen soviel er viel. Zum Tragen kommen die Abmahnungen erst dann, wenn die Kündigung ausgesprochen wird und der Mieter dagegen Klage erhebt. D.h. erst vor Gericht wird die Wirksamkeit der Abmahnungen überprüft, wobei der Abmahner dann beweispflichtig ist. Als Mieter würde ich auf solche Abmahnungen nicht reagieren, denn im Gefecht könnten nachteilige Schilderungen der Sachlage entstehen, die im Streitfall gegen einen verwendet werden können. Deswegen einfach nicht darauf antworten.

tenant61 Experte!

Zum Tragen kommen die Abmahnungen erst dann, wenn die Kündigung ausgesprochen wird und der Mieter dagegen Klage erhebt.[/quote:55f5b]

warum sollte der mieter denn klage gegen eine kündigung erheben? das wäre zwar im rahmen einer negativen feststellungklage möglich aber dazu hat der mieter doch gar keine veranlassung. wenn der vermieter ihn raus bekommen will, muss er auf räumung klagen. für den mieter ist es völlig ausreichend, der kündigung zu widersprechen, wenn er sie für unbegründet hält.

richtig ist, dass eine wirksame abmahnung natürlich auch ohne vorherige polizeiliche anzeige erfolgen kann. ich würde das aber nicht auf die leichte schulter nehmen, sondern die mahnung schriftlich zurückweisen; in aller kürze und ohne ins detail zu gehen.

fin Experte!

Bei Betitelung der Mitmieterin spielt es keine große Rolle ob dies vor oder hinter Ihrer Wohnungstür passiert war. Scheinbar war es doch hörbar genug.
Frage ist inwiefern der Hausfrieden bereits gestört ist, auch mit den Mietmietern des Hauses. Das kann ein Vermieter auch abmahnen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.