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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
. nachdem ich hier seit tagen munter am posten bin, hab ich jetzt auch selbst mal ne ganz unbescheidene frage. dabei bin ich mir gar nicht sicher, ob die hier hingehört, denn es handelt sich nicht um eine nebenkostenabrechnung des vermieters, sondern um die heizkostenabrechnung, die ich direkt vom gaslieferanten bekommen habe.
ich hab auch schon eine ungefähre vorstellung, wie ich da ran gehe, habe aber die hoffnung, hier vielleicht noch zusätzliche anregungen oder vielleicht auch bestätigung zu erhalten.

zur sache:
ich habe vor 2 jahren eine wohnung in nürnberg gemietet. der vertrag endete vor einem halben jahr wegen wohnortwechsel.
rechtzeitig vor vertragsbeginn hab ich mich beim versorger für strom und gas angemeldet und gottlob sowohl die anmeldung (durchschrift) als auch die anschließende bestätigung aufbewahrt. danach ist folgendes passiert.
nach wechsel meines bankkontos zu einer nürnberger bank habe ich dem energieversorger eine neue einzugsermächtigung eingereicht; daraufhin hat dieser beim strom die abbuchung auf das neue bankkonto umgestellt, beim gas aber offensichtlich versehentlich mich als kunden komplett gelöscht. ich habs nicht bemerkt; bei der monatlichen kontrolle meiner bankauszüge hab ich immer nur gesehen dass der versorger abgebucht hat, aber nicht auf die beträge geachtet. abgebucht wurde so eineinhalb jahre lang nur noch für strom; gas wurde kostenlos weiter geliefert . aufgefallen ist das sowohl mir als auch dem versorger erst jetzt nach meinem auszug. angeblich hätten umfangreiche ermittlungen ergeben, dass ich dort gewohnt und verbraucht hätte.
naja, end vom lied. ich soll 2000,- € nachzahlen. dass ich einige monate gezahlt habe, hat man dabei ebenfalls unberücksichtigt gelassen, da mein kundenkonto ja offenbar gelöscht war.
hm, naja, ich möcht jetzt nicht verraten, wie ich in der sache vorzugehen beabsichtige. vielleicht sagt ihr mir mal offen eure meinung dazu.
zahlen - ja oder nein? und warum bzw warum nicht?
Stichwörter: heizkostenabrechnung + hallo

6 Kommentare zu „heizkostenabrechnung !? aber hallo!”

Curo2000 Experte!

Sind es exakt 2000 €? Wenn ja, sieht es wohl fies nach Schätzung aus. Da die ja dann offensichtlich nichts mehr haben würde ich mir erst mal eine genaue Verbrauchsabrechnung schicken lassen. Wenn die das nicht können einen Vergleich auf ca. 2/3 der letzten Abrechnung anbieten. Ist dann halt die Frage was die glauben was mehr kostet. Im Archiv rumwühlen oder annehmen. Oder halt direkt anbieten, so ala so viel kann es ja nicht gewesen sein wegen sonstwas, wärst ja gerne bereit so ca 700 € als Endabrechnung zu akzeptiern, noch mehr bla ... <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Curo

tenant61 Experte!

. danke für den kommentar, curo. der betrag ist nicht genau 2000,-€, aber annähernd.
auf einen vergleich wird´s wohl tatsächlich hinauslaufen. allerdings stell ich mir da deutlich weniger vor, nämlich die jetzige forderung abzüglich dem, was bereits gezahlt (aber nach löschung des kundenkontos vergessen) wurde, der rest geteilt durch 2. das ist so in etwa mein ziel.
an der forderungshöhe hänge ich mich nicht so sehr auf. die zähler sind nun mal offenbar so abgelesen, ich war nicht dabei, also kann ich nichts gegenteiliges beweisen. außerdem war es eine erdgeschoßwohnung mit kaltem keller darunter und drei kalten außenwänden; also das kann ich so stehen lassen.
mal hören, was sonst noch für kommentare kommen. <!-- s :) --><!-- s :) -->

Curo2000 Experte!

klar tenant, hatte ich jetzt nicht explizit erwähnt, die Abschlagszahlungen kannst Du ja (im Gegensatz zu denen) als geleistet anhand von Kontoauszügen belegen. Viel Erfolg, und schrieb mal wie es Ausgeht! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

fin Experte!

Wie lange war denn der Zeitraum, für den kostenlos Gas geliefert wurde? Fast die gesamt Wohndauer von ca. 1,5 Jahren?
Und Abschlag wurde gezahlt oder nicht, was ich aus dem Beitrag nicht 100% verstehe?

tenant61 Experte!

die gesamtmietzeit war etwas weniger als 2 jahre (die tatsächliche wohndauer war etwas kürzer, aber ausschlaggebend ist ja die mietzeit der wohnung) . in den ersten 3 monaten wurde abgebucht. danach nicht mehr. also "kostenlose" lieferung etwas mehr als eineinhalb jahre.
es gab bei meinem einzug schon diverse schwieirgkeiten, weil meine wohnung ursprünglich zu einem danebenliegenden gewerbeobjekt gehörte und das versorgungsunternehmen sich unglaublich schwer damit tat, die richtigen zähler zuzuordnen. war ein ziemliches hickhack. auch das war mit ein grund dafür, dass ich irgendwann nicht mehr so genau hingeguckt habe, weil die mir nach mehreren änderungen der zähler-nummern versichert hatten, dass jetzt alles in ordnung sei. darauf hatte ich mich verlassen. das schöne ist, ich kann das alles belegen, weil ich gottseidank alle unterlagen aufbewahrt habe, während die offensichtlich rein gar nichts mehr haben. könnte lustig werden vor gericht <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

fin Experte!

Uiiih, den Beitrag muß man nun erst mal wieder finden!
Das sieht nach ganz schönem Durcheinander aus und ob das so lustig wird vor Gericht, weiß ich nicht. Kann auch eher in Richtung Vergleich gehen mit tatsächlich geschätztem Gasverbrauch, wie curo schon schrieb.
Nicht wissen wo genau der Zähler ist hat ja nichts mit verlorener Kontonummer zu tun.
Leider ist es i.d.R. so, bei Großanbietern wie auch bei Behörden, dass man "Vergessenes" noch nachträglich bezahlen muss. Etwas anderes wäre es wenn die jetzt 3 Jahre später noch mit einer Nachzahlung ankämen. Aber das ist nicht der Fall.
Das Problem ist, dass eine Leistung erbracht wurde (Gas), aber keine Gegenleistung (Geld). Ein Formalfehler schützt daher wahrscheinlich nicht vor der Bezahlung.

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