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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hatte am Wochenende schon wegen Eigenheimzulage für ein Zweitobjekt gefragt. Heute habe ich beim Finanzamt angerufen und gefragt, wobei es in der Stellungnahme geht.

Die Sachbearbeiterin erklärte mir dann, dass Sie den Antrag ablehnen möchte, da die Wohnung von meinem Schwiegervater (der momentan alleine seinen Zweitwohnsitz angemeldet hat) nicht durchgehend genutzt werde. Eine Nutzung von 3-4 Tagen die Woche wäre nicht ausreichend, um die Eigenheimzulage zu bekommen. Dies würde so auch im Eigenheimzulagegesetz stehen.

Jetzt soll ich unsere schriftliche Stellungnahme abgeben, damit sie den Antrag ablehnen kann (ganz so deutlich hat sie es zwar nicht gesagt, aber im Prinzip durchblicken lassen, dass dies alles einfach nur noch der Wahrung des Amtswegs dient).

Muss ich in meiner Stellungnahme wirklich erklären, wir lange und wie oft meine Kinder durch meine Schwiegereltern betreut werden und wie häufig die Wohnung genutzt wird? Tatsache ist, dass diese Whg. von UNS NICHT genutzt wird, ist das denn nicht ausreichend?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Viele Grüße

Angela J.
Stichwörter: eigenheimzulage + einmal + wegen

0 Kommentare zu „noch einmal wegen Eigenheimzulage”

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