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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, weiß nicht ob ihr mir helfen könnt, weiß aber nicht mehr weiter.

Vor 3 Monaten bin ich mit meiner Freundin in eine Wohnung gezogen, als wir den Mietvertrag unterschrieben haben (beide - WIR STEHEN BEIDE IM MIETVERTRAG) war alles in Ordnung.

Jetzt haben wir uns getrennt, sie ist erstmal zu den Eltern, die ich z.b nich habe. Bin ganz alleine, und die Wohnung bedeutet mir viel, weil ich mich hier zu hause fühle - weil ich sonst keinen anderen mehr habe.
Sie fragt wann ich da ausziehe, weil sie bisschen mehr in diese Wohnung ( Möbel ) gesteckt hat. Ich kann aber nicht, hier ist der einzige Ort wo ich mich geborgen fühle - zu Hause fühle.

Hat sie irgendeine möglichkeit mich aus der Wohnung zu schmeissen, wenn wir beide im Mietvertrag stehen ??

Was gibt es für möglichkeiten ?

Kann sie ohne mein wissen den Vertrag nur auf ihren namen ändern ??

Bitte Bitte um schnelle Hilfe bin leicht verzweifelt

Stichwörter: nun + trennung + wohnung + gemeinsame

11 Kommentare zu „Trennung - Gemeinsame Wohnung was nun ??”

Susanne Experte!

Sie kann nichts ändern, auch nicht kündigen. Wenn beide im MV stehen können auch nur beide kündigen. Kannst Du Dir die Miete leisten, allein?

jordan

Ja schon

tenant61 Experte!

naja, eine möglichkeit den mietvertrag umschreiben zu lassen hat sie nicht. allerdings könnte sie, wenn sie merkt, dass sie die wohnung nicht bekommt, auf die idee kommen, dass sie dann aus dem vertrag entlassen wird, damit sie z.b. nicht für deine mietschulden aufkommen muss, falls du irgendwann welche machen solltest. und das geht nur, wenn ihr beide gemeinsam kündigt. sie könnte theoretisch durchsetzen, dass du einer kündigung zustimmen musst.
am besten also, wenn sich so etwas anbahnen sollte, frühzeitig mit dem vermieter absprechen, dass du die wohnung anschließend als alleiniger vertragspartner bekommst.

jordan

ja gut und was ist wenn keiner von uns beiden nicht ausziehen möchte und wir uns nicht einigen können ??

tenant61 Experte!

dann ist das weniger ein rechtliches problem als vielmehr ein zwischenmenschliches.

fin Experte!

Ihre Freundin hat die Möglichkeit die Wohnung zu kündigen(diese Möglichkeit besteht definitiv nicht, da beide den MV unterschrieben haben -Moderator[/color:2672a])und ihre Möbel heraus zu holen.
Tut sie das nicht, so bleibt Ihnen nur zu kündigen [color=red:2672a]der Poster kann auch nicht separat kündigen-Moderator [/color:2672a] und sich eine für Sie bezahlbare Wohnung zu suchen. Zuerst einmal aber sollten Sie mit Ihrer Freundin klären ob Sie denn tatsächlich in diese Wohnung zurück will, wo sie doch schon zu ihren Eltern gezogen war.
Stimmt Sie doch einem Auszug ihrerseits zu, und Sie können drin bleiben, dann können Sie den Vermieter fragen, ob er einen neuen Mietvertrag nur mit Ihnen abschließt. [color=red:2672a]diese Möglichkeit gibt es, fall der alte MV von beiden gekündigt wird -Moderator[/color:2672a]

[color=red:2672a]Zur Info: Obwohl es sich hier nur um Meinungsäusserungen und nicht um Rechtsberatung handelt werde ich Falschaussagen wie oben demnächst umkommentiert löschen müssen.
-Moderator-[/color:2672a]

jordan

der Poster kann auch nicht separat kündigen ...

kann der vertrag nicht einfach umgeschrieben werden ohne daß beide kündigen müssen und 3 monate zahlen müssen ???

Wir haben entschieden daß sie auszieht, kann der vermieter nicht einfach den vertrag auf mich umschreiben ????

Die Sache wäre mir zu heiß, wenn meine gekündigt haben, könnte sie theoretisch mir zuvorkommen und schnell einen vertrag abschliessen ??

Susanne Experte!

der Poster kann auch nicht separat kündigen ...
kann der vertrag nicht einfach umgeschrieben werden ohne daß beide kündigen müssen und 3 monate zahlen müssen ???
??[/quote:d4e95]
Wenn der Vermieter das mitmacht, muss er nämlich nicht, da er schlechter da steht, weil nur noch 1 Person für die Miete haftet. So haften beide gesamtschuldnerisch-heisst: kriegt er von Mieter 1 nichts kann er es bei Mieter 2 versuchen und zwar jeweils den vollen Betrag !!!


Wir haben entschieden daß sie auszieht, kann der vermieter nicht einfach den vertrag auf mich umschreiben ??????[/quote:d4e95]
Mit dem VM darüber sprechen, nur mit Einverständnis aller Beteiligten, d.h. sie muss auch anwesend sein!

Die Sache wäre mir zu heiß, wenn meine gekündigt haben, könnte sie theoretisch mir zuvorkommen und schnell einen vertrag abschliessen ??[/quote:d4e95] Hört sich allerdings nicht so an, dass Ihr [/b:d4e95]entschieden habt, dass sie auszieht-wenn alles klar ist, brauchst Du die Angst doch nicht zu haben, oder?

tenant61 Experte!

du könntest dir vorab vom vermieter eine schriftliche bestätigung geben lassen, dass er mit dir einen neuen vertrag abschließt, wenn das jetzige vertragsverhältnis von dir und deiner freundin gekündigt wird. et voila, schon bist du auf der sicheren seite. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

fin Experte!

Selbstverständlich hat die Freundin "die Möglichkeit" zu kündigen. Würde man dieser Person hier einen Rat geben, würde man ihr dazu raten. Der Vermieter muss dieser Kündigung aber nicht zustimmen. Sie kann aber damit signalisieren, dass sie die Wohnung verlassen und aus allen Pflichten entlassen werden will. Damit würde auch eindeutig ihre Willensäußerung klar. Natürlich kann sie das nur, wenn der Ex-Partner dem zustimmt. Das dürfte hier aber kein Problem sein, denn dieser würde gerne in der Wohnung bleiben, auch allein.
Stimmt der Vermieter und der Ex-Partner zu, so ist sie aus dem Mietvertrag raus und es kann auf Wunsch des in der Wohnung Verbleibenden mit dem Vermieter ein neuer Mietvertrag geschlossen werden oder auch einfach nur die Freundin aus dem Mietvertrag entlassen werden.

tenant61 Experte!

. nein, nein und nochmals nein! warum beharrst du nur weiterhin auf einem völlig falschen standpunkt, fin? die freundin kann nicht wirksam kündigen. würde sie hier gefragt haben, hätte "man" ihr das auch in aller deutlichkeit gesagt. wenn zwei personen als mieter im vertrag stehen, können sie nur gemeinsam kündigen. alles andere ist humbug.
richtig ist, was du danach geschrieben hast: sie kann ihren willen signalisieren (das kann sie im übrigen auch ohne einverständnis ihres freundes, denn eine rechtliche wirkung entfaltet das nicht.) nur wenn alle beteiligten sich einig sind, kann mit dem verbleibenden freund ein neuer vertrag abgeschlossen oder der vertrag mit ihm als alleinigem mieter fortgesetzt werden.

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