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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und ein gesundes Neues Jahr 2006!

Ich habe mit meiner Nebenkostenabrechnung 2004 so meine lieben Sorgen. Denn bis zum 31.12.2005 hat mir mein Vermieter keine zugeschickt.

Wenn ich eine Nachzahlung leisten müßte, würde ich mich ja riesig freuen. Zu meinem Glück erwarte ich nach eigenen Berechnungen jedoch eine Erstattung.

Kann ich die fehlende Abrechnung meinem Vermieter gegenüber einfordern? Wenn ja, kann ich ihm eine Frist setzen?

Muß ich, eigene Rechenfehler dabei unterstellt, eine mögliche Nachzahlung an den Vermieter leisten, auch wenn er mir die "angeforderte" Abrechnung erst in 2006 zuschickt?

Vielen Dank für die Hilfe.

2 Kommentare zu „Fehlende Nebenkostenabrechnung für 2004”

Susanne Experte!

Wenn der VM nicht abrechnet, schriftlich Mahnen und Frist setzen, wenn er darauf nicht reagiert, muss zur Not geklagt werden.
Ein Guthaben bei verpäteter Abrechnung kann vom Mieter eingefordert werden, eine Nachzahlung muss jedoch nicht geleistet werden.
Wie ist es bisher gelaufen, waren die Abrechnungen pünktlich oder gab es noch nie eine?

marco22

Ich wohne seit Mitte 2002 in dieser Mietwohnung. Die Nebenkostenabrechnungen für 2002 und 2003 habe ich immer vor dem 31.12. 2003 bzw. 2004 bekommen, hatte damit keine Probleme.

Aus diesem Grund liegt meine Vermutung nahe, dass für 2004 eine Erstattung zu meinen Gunsten zu erwarten ist.

Habe ich das Recht, künftige Betriebskostenvorauszahlungen bis zur Höhe der von mir ausgerechneten Erstattung einzubehalten, sollte mein Vermieter nicht reagieren?

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