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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Vielleicht könnt Ihr mir kurzfristig bei dem vorliegendem Sachstand helfen:

Ich habe von meiner Hausverwaltung (noch) fristgerecht am 29.12.05 die Betriebskostenabrechnung 2004 bekommen. Auf eine moderate Nachzahlung hatte ich mich bereits eingestellt – jedoch stiegen die Kosten für Wasser- und Abwasser um ca. 70%. Der Hauptgrund für die Kostenexplosion liegt darin, dass der Umlageschlüssel zu meinen Ungunsten verändert wurde.

Die alte Hausverwaltung A hatte der Personenanzahl auch die Anzahl der Waschmaschinen zugerechnet. So zählte ein Single mit einer Waschmaschine = 2 Personen. Ich bin ein sparsamer Student, der am Wochenende auswärtig bei den Eltern wäscht. Auf jeden Fall war die bisherige Regelung meiner Wirklichkeit sehr nah.

Die neue Hausverwaltung N, die das Objekt seit Jan. 2005 verwaltet, hat diesen Umlageschlüssel abgeändert. In der Betriebskostenabrechnung 2004, die wirtschaftlich der HV A zuzuordnen wäre, verlängern die Waschmaschinen nun nicht mehr die Personenanzahl

Jedoch hat mir die Hausverwaltung N die Änderung des Umlageschlüssels nie schriftlich mitgeteilt!

Nun meine Fragen:

- Wurde die gesetzliche Mitteilungspflicht gem. §556a II BGB verletzt?
- Und was bedeutet dies für 2005 und 2006?
- Kann ich auf den alten Umlageschlüssel bestehen?

Ich habe allerdings bei meinen Recherchen in Erfahrung gebracht, die „Waschmaschinenzurechnung“ sei grundsätzlich fehlerhaft – und somit nicht anwendbar! --> Und jetzt?

In der Summe erhoffe ich mir, bei der Position Wasserkosten, 70 EUR zu sparen. Außerdem habe ich schon einige schlechte Erfahrungen mit meinen Hausverwaltungen gemacht und möchte mir endlich mal was zurückholen.

Für Eure Hilfe wäre ich Euch daher außerordentlich dankbar.
Gruß Holger
Stichwörter: wechsel + umlageschlüssels

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