
Werbung
Erstellung der Jahresabrechnung durch WEG-Verwalter
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Hallo ihr Lieben!
Ich habe da mal eine Frage:
Ich habe da folgendes in Erinnerung:
Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist. Scheidet ein Verwalter während oder zum Ende des Wirtschaftsjahres aus, hat grundsätzlich der neue Verwalter für das abgelaufene Wirtschaftsjahr abzurechnen ( Bay ObLG, Beschluss v. 20.12.1994 – 2 Z BR 106/94).
Ist das immernoch so? Unser neuer Verwalter ( den wir seit dem 1.1.2006 haben )meint, dass die Abrechnung der alte Verwalter machen müsse.
Bitte helft mir!
Danke! <!-- s
--><!-- s
-->
Ich habe da mal eine Frage:
Ich habe da folgendes in Erinnerung:
Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist. Scheidet ein Verwalter während oder zum Ende des Wirtschaftsjahres aus, hat grundsätzlich der neue Verwalter für das abgelaufene Wirtschaftsjahr abzurechnen ( Bay ObLG, Beschluss v. 20.12.1994 – 2 Z BR 106/94).
Ist das immernoch so? Unser neuer Verwalter ( den wir seit dem 1.1.2006 haben )meint, dass die Abrechnung der alte Verwalter machen müsse.
Bitte helft mir!
Danke! <!-- s


0 Kommentare zu „Erstellung der Jahresabrechnung durch WEG-Verwalter”
Antwort schreiben
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.