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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Mein Ex-Vermieter moechte noch offene Miet- und Telefonansprueche aus dem Jahr 2003 (September) geltend machen. Bestehen diese Forderungen noch, oder sind diese bereits verjaehrt?

Oliver
Stichwörter: mietansprueche + verjaehrung

1 Kommentar zu „Verjaehrung Mietansprueche”

Susanne Experte!

Natürlich bestehen diese Ansprüche noch!

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