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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
hoffe uns kann geholfen werden. wir haben folgendes problem: wir wohnen seit 3 jahren in einer mietwohnung, in der bei einzug ein neuer teppichbelag gelegt wurde. inzwischen haben wir zwei kinder, die natürlich nicht darauf achten, den teppich sauber zu halten und es schon erhebliche flecken auf dem gesamten teppich gibt. es kann auch nicht sinn und zweck der sache sein, den kindern den ganzen tag mit putzlappen hinterzulaufen. wir möchten gerne wissen, ob und wann wir anspruch auf einen neuen belag haben, egal ob es ein neuer teppich oder fliesen etc. wären. einige mieter hier im hause, haben bereits laminat auf eigene kosten gelegt. alles gut und schön, aber was passiert damit bei auszug? sind wir wirklich dazu verpflichtet, den neuen belag selbst zu bezahlen, weil doch teppichbelag einer allgemeinen abnutzung unterliegt?

für eine antwort wären wir sehr dankbar.
gruß
familie holz
Stichwörter: neuer + teppich

1 Kommentar zu „neuer teppich”

Susanne Experte!

Grundsätzlich muss der Vermieter nur auswechseln, was kaputt ist. Ein Teppich mittlerer Qualität hat i.d.R. eine Haltbarkeit von 10 Jahren.

Demnach muss der Vermieter Ihnen keinen neuen Teppich legen- im Gegenteil, er hätte sogar Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie ausziehen und der Teppich wäre dann noch keine 10 Jahre alt, aber nicht mehr weiterzuvermieten.

Inwiefern Sie einen anderen Bodenbelag bevorzugen und den auch in Eigenregie verlegen würden, kann mit dem Vermieter abgesprochen werden. Dabei sollte alles schriftlich fixiert werden, auch was im Falle eines Auszugs passiert.

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