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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute!

Ich habe gerade meine Betriebskostenabrechnung für 2004 in den Händen( also fristgerecht zugestellt, so ein Pech!). Die scheint mir auch soweit in Ordnung bis auf diesen Punkt:

Strassenreinigung (Nachzahlung für 2002 u. 2003)

Da das für mich immerhin 80 € ausmacht, möchte ich gerne wissen, ob ich für irgendwelche Nachzahlung des Vermieters (warum auch immer??) aus den schon abgerechneten Zeiträumen irgendwelche Zahlungsverpflichtungen habe. In der Betreibskostenabrechnung für 2003 wurden Strassenreinigungskosten in voller Höhe umgelegt, es kann sich eigentlich dann nur um ausstehende Beträge von 2002 handeln, über diesen Zeitraum haben wir aber garkeine Abrechnung bekommen.

Danke im Voraus!

Roger

5 Kommentare zu „Betirebskostenabrechnung für 2004: Frage?”

Susanne Experte!

Wie schon richtig festgestellt, können diese Beträge nicht mehr geltend gemacht werden. Hat der VM irgendwie dargestellt, dass er die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten hat?

Roger Wilco

Habe noch kein Gespräch mit dem Vermieter gehabt, da der jetzt in Urlaub ist. Kann ich wohl erst Anfang des Jahres machen. Wollte nur vorher mal auf Nummer sicher gehen, bevor der mir an die Gurgel springt (nicht so ernst gemeint!).

Grundsätzlich: Gibt es irgendwelche Gründe oder Gegebenheiten, dass der Vermieter diese Kosten für dieses Jahr noch anrechnen kann?? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Stadt einen vollen Jahresbetrag beim Vermieter nach 2 Jahren noch nachfordert, es sei denn der Vermieter hat vergessen zu zahlen und die Stadt hat das jetzt erst gemerkt. Aber das dürfte ja dann wohl sein Problem sein, oder?

Gruss
Roger

PS.: Zur Erklärung: Bis 2002 haben wir nie eine Abrechnung bekommen. War uns egal, da wir sehr wenig Nebenkosten hatten und wir dadurch 10 Jahre eher Glück hatten, dass der keine gemacht hat. Seine Begründung hierfür: Faulheit und er wollte keinen Ärger haben! LOL!

Roger Wilco

Wie siehts eigentlich aus, wenn folgender Fall vorläge:

Dem Vermieter wurde die Strassenreinigungsgebühr in 2002 nicht in Rechnung gestellt und erst 2004 wurde dies bemerkt und nachgefordert. Gilt dann schon das nichtverschulden des Vermieters und könnte er dann diesen Betrag für 2004 noch anrechnen???

Frohes Neues Jahr

Roger

fin Experte!

Rein nach rechtlichem Gefühl her müßte der Vermieter hier die nachgeforderten Kosten selbst tragen. Nach so langer Zeit kann er diese Kosten nicht mehr auf die Mieter umlegen.

Roger Wilco

Naja die Sachlage hat sich nun aufgeklärt. Die Gemeinde hat Nachforderungen bzgl. 2002 und 2003 gehabt, die im Jahr 2004 fällig und bezahlt wurden. Die Fläche wurde in den Vorjahren falsch berechnet und deshalb die Nachzahlung.

Das muss ich dann bezahlen, da ja kein Verschulden des Vermieters vorliegt und die Zahlung 2004 rausgegangen sind (die Unterlagen hat er mir freundlicherweise zugeschickt!!).

Gruss
Roger

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