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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen.

ich ärgere mich grad über meinen ehemaligen Vermieter und muss mal nachfragen, ob hier jemand weiss, was Sache ist ...

Aber nun mal von Vorne:
Das Mietverhältnis ging von Juni 2003 bis August 2004.
Die Miete betrug 230€ & 35€ NK (Heizung ging über Strom)
Die Kaution war 2 Monatsmieten und in dem Vertrag gab es 3 Klauseln:
1) Alles Wände müssen bei Übergabe weiss sein
2) Reparaturen an der Küche müssen ggf. selber gezahlt werden
3) und die Boilerwartung wird alle 2 Jahre fällig und wird vom Mieter getragen

So .... für 2003 kam die NK Abrechnung im AUGUST 2004 kruz vor meinem Auszug und ich bekam eine Rückzahlung von ca. 120€

Nun habe ich die letzten Wochen damit zugebracht, meinem Vermieter hinterherzurennen, dass er mir meine Kaution zurückzahlt, denn die Übergabe im August 2004(!) war ohne Mängel und wollte eine Nebenkosten Abrechnung .... klar, ich dachte, da muss ja ne Menge überschüssig sein, wenn letztes Jahr soviel über war ....

HEUTE kam eine mail, in der er schrieb, er hätte HEUTE überwiesen und anbei war die Abrechnung. Ich soll 15€ ungrad NACHZAHLEN!!!
Die Boilerwartung habe 243,70€ gekostet und ich wäre 15 Monate in der WOhnung gewesen und müsse daher 15/24stel davon zahlen .....

Aber HALLO?? Die Wartung fand zu meiner Zeit in der WOhnung NICHT statt und ich kann doch nicht für was zahlen, was in der Zeit nicht stattgefunden hat?

Und vor allem, kann der Vermieter das so viel Später für 2003 verlangen?
Die Abrechnung hat doch bereits sstattgefunden. Darf er da nachträglich noch was dazu verlangen?

Hiiiilfe, wer kennt sich aus und kann mir helfen?
Lieber Gruß,
Julia
Stichwörter: frage + wegen + boilerwartung

2 Kommentare zu „Frage wegen Boilerwartung ......”

fin Experte!

Der Vermieter kann 6 Monate lang die Kaution einbehalten. So lange hat er auch Zeit abzurechnen. Er hat Ihre Kaution demnach viel zu lange behalten und zu spät abgerechnet. Außerdem wohnt in der Wohnung seitdem doch sicher jemand anders.
Hatten Sie denn während Ihrer Wohndauer keine Boilerwartung machen lassen?
An Ihrer Stelle würde ich Rat beim Fachanwalt holen.

jjunker

Hallo fin,

es hies, dass jedes Jahr ein Boiler im Haus geöffnet wird um nachzusehen, ob was gemacht werden muss. Wenn das dann der Fall ist wären die Kosten dann vom Mieter zu tragen.

Ich habe das so gedeutet, dass ich halt entweder pech oder Glück habe, also entweder das Teil wird während meiner Wohndauer voll zu meinen Lasten fällig oder eben auch nicht.

Das mir das nun fast eineinahlb Jahre später einfach so angehängt wird, finde ich echt nicht in Ordnung.

Nur frage ich mich, ob die Kosten für einen Rechtsweg nicht höher sind als das was ich als Rückzahlung bekommen sollte/hätte ....

Lieber Gruß JJUNKER

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