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Bundestag beschließt Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab 2006

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundestag in Berlin mit breiter Mehrheit erwartungsgemäß das "Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage" beschlossen (siehe dazu die News vom 1. Dezember 2005). Er folgte damit der Empfehlung seines Finanzausschusses, der den Gesetzentwurf gestern angenommen hatte (siehe die News vom 14. Dezember 2005).

Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz erhalten diejenigen, denen bereits nach dem geltenden Recht die Eigenheimzulage gewährt wird, diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums. Für Neufälle ist dagegen folgende Regelung vorgesehen: Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben ebenfalls noch Anspruch auf Eigenheimzulage. Für sie gelten also noch die bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren. Die Übertragung der bisher gewährten Zulage auf ein so genanntes "Folgeobjekt", wenn der Berechtigte während des Förderzeitraums umzieht, soll ab dem kommenden Jahr allerdings nicht mehr zulässig sein (siehe die News vom 14. Dezember 2005).

Als "Beginn der Herstellung", so das Bundesfinanzministerium, gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird, und bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (z. B. eine so genannte "Bauanzeige" ;) einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt (siehe dazu die News vom 21. November 2005).

Damit das Gesetz am 1. Januar 2006 in Kraft treten kann, muss der Bundesrat zustimmen. Das soll am kommenden Mittwoch (21. Dezember 2005) geschehen. Widerstand aus den Reihen der unionsgeführten Länder, der in den vergangenen Jahren die Abschaffung der Zulage noch verhindert hatte, ist wegen der großen Koaltion und der klaren Aussagen im Koalitionsvertrag (siehe die News vom 12. November 2005) nicht mehr zu erwarten. Daher wird es die Eigenheimzulage für Neufälle tatsächlich nur noch bis zum 31. Dezember 2005 geben. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, jetzt allein wegen der Streichung der Zulage noch kurzfristig Wohneigentum zu erwerben

Quelle: baufoerderer.de

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