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hausverwalter muss preiswertes Heizöl einkaufen

Verwalter muss Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten

Wohnungseigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sich der Verwalter auf dem Heizölmarkt genau orientiert und das günstigste Angebot heraus sucht. Dies teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum. V. mit.

Der Hausverwalter hat es in der Hand, durch die Auswahl eines möglichst günstigen Heizöl-Lieferanten die Kosten für die Bewohner in erträglichen Grenzen zu halten. Bei Bestellgrößen von 10.000 Litern und mehr machen bereits geringe Preisunterscheide von wenigen Cent eine erhebliche Ersparnis aus.

„Die Wohnungseigentümer haben einen Anspruch auf eine möglichst wirtschaftliche Verwaltung ihres Eigentums.“ erklärt Jost von Lyncker, Referent von wohnen im eigentum e.V. Denn der Verwalter ist verpflichtet, das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung zu beachten. Dies umfasst auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Steht also der Einkauf von Heizöl an, muss der Verwalter dafür sorgen, dass die Kosten so gering wie möglich ausfallen, und Preisvergleiche durchführen.

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