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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Eine Heizkostenabrechnung muss verständlich sein

Wer hat nicht schon einmal ratlos vor einer Neben- oder Betriebskostenabrechnung für seine Wohnung gesessen und vor lauter Abkürzungen kaum verstanden, worum es überhaupt geht? Ein Mieter aus Berlin beschloss, das nicht länger hinzunehmen.

Begriffe wie „Str.Intern“, „Rgl.Hzg“, „Rgl.Hzg.Übergabe“ und „Str.Hpt.Übergabe“ seien ihm nicht bekannt, argumentierte er, deswegen könne er die Heizkostenabrechnung auch nicht akzeptieren. Nach einer Erläuterung der Abkürzungen habe er auf dem Papier vergeblich gesucht.

Ein Richter musste daraufhin klären, ob Mieter einen Anspruch haben, ihre Abrechnungen wenigstens im Entfernten verstehen zu können. Seine Antwort war nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein klares Ja. Das beanstandete Formular sei für den durchschnittlichen, weder juristisch noch betriebswirtschaftlich geschulten Mieter gedanklich nicht nachvollziehbar und damit unwirksam. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Abkürzungen grundsätzlich verboten wären. Im Zweifelsfalle müsse das jeweils mit Hilfe eines neuen Richterspruchs geklärt werden.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 67 S 505/01)

1 Kommentar zu „Eine Heizkostenabrechnung muss verständlich sein”

Zukunft

..... tja ich fange dann mal von ganz vorn an.
Ich habe ein Standart-Mietvertrag vom 11.11.1996.

Als Mietnebenkosten sind in diesem Vertrag aufgeführt :

Müllgebühren : 15.00 DM/mo und Person
Schornsteinfeger: 5,10 DM/mo
Schmutzwasser: 11,00 DM/mo und Person
Gebäud: 6,00 DM/mo
Wassergeld: 15,00 DM/mo

Wir haben vom 11.11.1996 bis 25.05.2005 KEINE Nebenkostenabrechnung bekommen. ( Haben uns aber auch nicht selber darum gekümmert )
Tja uns dann bekamen wir eine und zwar die Erste.
Zeitraum für den Wasserverbrauch in der Rechnung vom 15.11.03 bis 26.04.05 also 17 Monate !!!!
Ist das rechtens ? Dazu sollen wir einen Verbrauch von 280,041 m3 mit 2Erw. und 1.Kind gababt haben. ( haben den Verbrauch jetzt mal über einen Zeitraum von 6 Monaten beobachtet und kommen auf ca. 9,2 m3 im Monat )
Jetzt tauchen in der Abrechnung Beträge auf, wo sich der Vermieter auf den Mietvertrag ( Gebäude ) bezieht, die von uns nicht erwartet wurden.
Er schreibt jetzt unsere anfallenden Betriebskosten für das Jahr :

Grundsteuer : 110,05 EURO
Gebäudeversicherung: 123,00 EURO
Haftplichtvers.: 34,77 EURO
Dachrinnenreinigung: 55,00 EURO

Diese Positionen sind im Mietvertrag vom 11.11.1996 nicht aufgeführt.
Jetzt wird behauptet, das diese Nebenkosten im Begriff ( Gebäude ) enthalten sind. ( stimmt das ????? )
Was darf unser Vermieter überhaupt als Nebenkosten unter den Begriff ( Gebäude ) geltend machen ? ( Ist das jetzt ein Freifahrtsschein für ihn ?? )

Wir sind selbstverständlich bereit, die Nebenkosten die Vertraglich geregelt sind zu begleichen, aber Gebäude ist ja ein dehnbarer Begriff.
In der neuen Abrechnung ( 2004 - 2005 ) ist jetzt sogar ein Hauswart aufgeführt ( Dachrinnenreinigung ) das macht er selber und berechnet sich pro Std. 33,00 EURO !!!!!

Wir suchen das Gespräch mit dem Vermieter und wollten hier mal die rechtliche Lage erfragen.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten, ausziehen wollen wir hier nicht haben erst 500 Euro für Laminat in die Wohnung gesteckt.

HILFE, HILFE <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->
Jetzt schon mal vielen Dank für die BemühungenÂ

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