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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben am 30.12.2005 unsere Wohnungsübergabe in der wir 21 Jahre wohnten. Nun habe ich zwei Fragen, unser HV will dass wir die Türstöcke matt-weiss streichen, obwohl diese bei Einzug in der original Farbe grau waren und nicht frisch gestrichen. Ich war immer der Meinung das die Wohnung im Ursprungszustand zurückgegeben werden muss und bin nun doch verunsichert. Wie ist eure Meinung dazu.
Die nächste Frage geht dahin. Unsere Eigentümerin besitzt mehrere Wohnung in einer Wohnanlage, die von einer privaten Hausverwaltung verwaltet wird. Der ursprüngliche HV ist vor einigen Jahren verstorben und sein Sohn hat die HV übernommen. Gehen damit automatisch alle Rechte auf den Sohn als HV über oder muss das auch mitgeteilt werden und muss er gegebenenfalls auch eine Vollmacht vorlegen können, daß er berechtigt ist alle Interessen des eigentlichen Eigentümers zu vertreten.

Über Tips und Auskünfte würde ich mich freuen.

Vielen Dank und Grüße
Fliegerandi
Stichwörter: auszug + hausverwaltung + renovierung

1 Kommentar zu „Renovierung bei Auszug und Hausverwaltung”

Susanne Experte!

Eine dritte Meinung ist uninteressant! Es interessiert lediglich die Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, dabei ist es auch egal, wie die Wohnung übernommen wurde.
Natürlich muss der Hausverwalter eine Vollmacht vorlegen können, dass er den Vermieter vertreten darf. Hausverwaltung ist eine Dienstleistung, das wird nicht "vererbt". Es sei denn, es handelt sich um eine Firma, die der Sohn dann übernommen hat.

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