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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich wohne seit 4 Jahren in einer OG Wohnung. Im EG befindet sich ein Schreibwarenladen und im 1. EG wohnt seit Feb. 06 eine Familie. Im OG befindet sich noch ein Zimmer mit Toilette, das an mein Wohnzimmer grenzt.
Bis vor einem Jahr wohnte noch meine Vermieterin im 1. EG, welche das Zimmer im OG als Gästezimmer für Verwandtschaftsbesuche (4-6-mal/Jahr) verwendete. Danach stand es leer und wurde auf meine Einwände hin, nicht mit der Wohnung im 1. EG vermietet.

Als ich Anfang November aus dem Urlaub zurückkehrte, wohnte nun der Enkel der Vermieterin in dem Zimmer. Laut seiner Aussage nur vorübergehend.

Mitte Dezember habe ich um ein Treffen mit Vermieterin gebeten, welches dann mit der Tochter der Vermieterin stattfand. Hierbei wurde geklärt, dass mich die Stimm- und Musikgeräusche aus dem angrenzenden Zimmer sehr stören. Ebenfalls sind bei Bewegungen im Nebenzimmer die Vibrationen auf der Couch zu spüren. Bei Fernsehen sind das natürlich keine sehr entspannenden Nebengeräusche. Nach Aussage der Tochter wird sich im nächsten halben Jahr die Situation nicht ändern.

Muss ich das hinnehmen oder was kann ich tun? Kann ich die Miete mindern? Und um wie viel kann ich die Miete mindern? Muss ich dann beim Auszug die nichtgezahlte Mietdifferenz ausgleichen? Wie gehe ich rechtlich gesehen korrekt vor! Wer hat da Erfahrung?

Danke für eure Hilfe!

Gruß Natalie

2 Kommentare zu „Mietminderung bei Lärmbelästigung”

Lukas44 11.04.2017 10:22

Hallo!
Mietminderungen sind immer eine schwierige Angelegenheit vor allem bei Lärmbelästigung. Aber eventuell hilft dir ja der folgende Ratgeber von einem Anwalt weiter: http://www.fachanwalt.de/ratgeber/mietminderung-bei-laermbelaestigung-wann-und-um-wie-viel-kann-die-miete-wegen-laerm-mindern.

lg Lukas

Lukas44 20.04.2017 08:12

Hallo!
Mietminderungen sind immer eine schwierige Angelegenheit vor allem bei Lärmbelästigung. Aber eventuell hilft dir ja der folgende Ratgeber von einem Anwalt weiter: http://www.fachanwalt.de/ratgeber/mietminderung-bei-laermbelaestigung-wann-und-um-wie-viel-kann-die-miete-wegen-laerm-mindern.

lg Lukas

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