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Modernisierungsmaßnahme: Fernwärmeanschluss

Ein Fernwärmeanschluss stellt eine Modernisierung dar und erlaubt eine Mieterhöhung nach § 3 MHG (§§ 559 - 559b BGB neu) . Wenn allerdings eine vorhandene und mit Öl betriebene Zentralheizung durch den Fernwärmeanschluss ausgetauscht wird und die Heizkosten für den Mieter um durchschnittlich 62 % ansteigen, liegt keine Modernisierung im Sinne einer Maßnahme zur Einsparung von Heizenergie vor und ist keine Mieterhöhung wegen Modernisierung zulässig. (LG Berlin, Az. 65 S 352/99, aus: MM 7+8/2000)

Die Umstellung der vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten (Wärmecontracting) während des laufenden Mietvertrages bedarf der Zustimmung des Mieters, wenn im Mietvertrag eine entsprechende Regelung fehlt und dem Mieter nach der Umstellung höhere Betriebskosten entstehen. (BGH, Az. VIII ZR 54/04, aus: GE 2005, S. 664)

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