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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute.

Habe ein Problem und hoffe auf schnelle Hilfe:

Wir sind am 15.02.04 in eine Erdgeschosswohnung gezogen.
Diese hat einen direkten Zugang zum Garten durch eine Terassentür.
In der Nachbarwohnung wohnt eine iranische Familie mit 3 Kindern, die "eigentlich" keinen direkten Zugang zum Garten haben, diesen sich aber durch das Zersägen ihres Balkongitters ermöglicht haben. Dazu haben sie Holzklötze als eine Art Treppe gestapelt, damit sie in den Garten gehen können.

Bei unserer Wohnungsbesichtigung und Unterzeichnung des Mietvertrages hat unser Vermieter gesagt, dass er zwar den Nachbarn das alleinige Nutzungsrecht für den Garten zugesprochen hat, aber er wollte mit denen reden, damit sie uns ermöglichen, einen kleinen Teil des Gartens vor unserem Schlafzimmerfenster zu bepflanzen.
Diesen kleinen Teil des Gartens haben die Nachbarn sehr hässlich gestaltet, durch lieblos hingestellte Blumentöpfe (auf einer aus Steintrümmern aufgeschichtete Mauer!), Unkraut wächst ungehindert, der Rasen ist kaputt und müßte erneuert werden und und und.....

Wenn wir aus dem Schlafzimmerfenster schauen, sehen wir auf dieses Trümmerfeld und sind damit sehr unzufrieden. Die Nachbarn scheint es nicht zu interessieren wie das aussieht.

Als unser Vermieter das gesehen hat gab er uns Recht und sagte er wollte mit den Nachbarn reden damit sie uns in den Garten lassen damit wir die Möglichkeit haben, diese ca. 8 qm vernünftig zu gestalten.

So wie es aussieht, werden die Nachbarn es nicht zulassen, denn deren Kinder (zwischen 5 und 10 Jahren) sind fast den ganzen Tag im Garten und machen ständig ein riesen Theater, spielen dort Fußball, lagern ihre ganzen Spielsachen direkt vor unserer Terassentür, drücken sich die Nasen an der Glasscheibe platt um zu beobachten was wir so machen.
Es sind teilweise bis zu 10 Kinder dort. Deshalb wollen uns die Nachbarn nicht im Garten, weil sie sagen, dass die Kinder dort herumtollen und keine Rücksicht nehmen würden wenn wir dort was anpflanzen.

Meine Frage:

Hat nicht letztendlich der Vermieter das letzte Wort und kann uns die Nutzung erlauben (wir wollen ja nur ca. 8 qm bepflanzen)?
Wofür haben wir sonst die Terassentür wenn wir nicht in den Garten dürfen?
Übrigens haben alle Mieter im Haus einen großen Balkon und wir wären die einzigsten, die bei schönem Wetter nur aus dem Fenster schauen könnten....

Entschuldigt, dass mein Thema so lang geworden ist.

Gruß
Thorsten
Stichwörter: gartennutzung

2 Kommentare zu „Gartennutzung?”

Gast Experte!

Hallo Thorsten,

Ich bin zwar keine Juristin und möchte auch einräumen, daß ich evtl. unrecht haben könnte aber wir haben momentan den gleichen Sachverhalt, blos umgekehrt.

Unser Vermieter hat uns, bei unserem Einzug, einen Gartenteil mündlich zugesprochen, den wir uns richtig schön fertig gemacht haben. Die Kinder, der Hund und auch viel Besuch tummeln sich fast täglich in diesem Garten. Jetzt möchte er unseren neuen Nachbarn ein Stück von unserem Garten abgeben. Derzeit regelt diese Angelegenheit der Mieterschutzbund[/b:7acf2] für uns und bestätigt, daß wir nicht einen Zentimeter von unserem Garten abgeben müssen. Zudem darf jeder Gartenbetreiber seinen Garten so gestalten, wie er es möchte. Wildrasen, kein Rasen, Topfblumen, Matschboden, sogar Teiche sind erlaubt, wenn im Mietvertrag nichts anderes vermerkt ist. Das Kinder Lärm, Krach und auch Dreck machen können ist fakt und es ist schon dumm, daß die Gartentür direkt in Greifnähe ist aber auch da wird man nichts von den Nachbarn erwarten dürfen.

Wenn die Nachbarn nichts abgeben möchten, wird auch der Vermieter nichts machen können.

Ich werde jedenfalls neugierig auf Deine anderen Antworten gucken und wünsche Euch großzügige Nacbarn und alles Gute

Angela

Gast Experte!

Hallo Angela.

Wenn ich deine Antwort richtig gelesen habe hat Euer Vermieter Euch "einen Teil" des Gartens zur Nutzung frei gegeben.
Bei uns ist es aber der GANZE Garten, der angeblich nur von den Nachbarn genutzt werden darf.

Ich denke mal, dass in einem 10 Mietparteienhaus der Garten teilweise auch für andere Mieter frei gegeben sein sollte.

Und wenn wir nicht hinein dürfen: Weshalb haben WIR eine Terassentür und die Nachbarn eigentlich überhaupt keinen Zugang zum Garten?

Gruß

Thorsten

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