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Mietmängel: Minderungsrecht kann verwirkt werden

Nimmt ein Mieter längere Zeit den Mangel an der Wohnung oder den Geschäftsräumen hin, ohne sich beim Vermieter zu beschweren oder gar die Miete zu kürzen, so kann das Recht auf Mietminderung verwirkt werden. Hierzu sind aktuell zwei Gerichtsentscheidungen veröffentlicht worden:

Das Landgericht Frankfurt (LG) hielt die Mietkürzung eines Mieters für unwirksam, der sich erst nach zwei Jahren über Lärm seiner Nachbarn beschwerte und deshalb nach weiteren zwei Jahren die Miete minderte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg ließ bereits einen Zeitraum von sechs Monaten als Regelfrist ausreichen, nach denen Gewährleistungsrechte des Mieters für die Zukunft ausgeschlossen werden können. Der Mieter von Büroräumen hatte sich erst nach fast zwei Jahren bei seinem Vermieter darüber beschwert, dass in den gemieteten Räumen erheblich zu hohe Temperaturen herrschten (LG Frankfurt, Urteil vom 27.8.2002; OLG Naumburg, Urteil vom 6.2.2001).

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