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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Frohe Weihnachten allerseits !

Ich bräuchte mal Euren Rat. Und zwar:

Mein Vermieter fordert in einem Schreiben aufgrund einer Fehlberechnung seitens der Hausverwaltung einen Betrag bzgl. Nebenkosten zurück. Der genaue Wortlaut ist:
" Die Hausverwaltung... ist für 2003 noch von einer Gesamtpersonenzahl von 2 anstatt 4 Personen ausgegangen. Dadurch waren die Abrechnungen für 2003 faktisch zu niedrig, also zu Ihrem (meinem) Vorteil ausgefallen. Diese Personenzahl wurde für die Abrechnung 2004 korrigiert und führte damit zu diesen Erhöhungen (...)"

Meine Frage natürlich: Kann er den Betrag laut § 556 Abs. 3 überhaupt nachfordern ? Ich sehe schon, dass alles nicht der Irrtum unseres Vermieters ist, also laut dem Paragraphen wäre er ja aus dem Schneider.

Aber es müsste doch dann die Hausverwaltung haftbar sein ? Richtig ?

Würde mich über eine Rückantwort freuen )

Grüsslins, der Steffen

3 Kommentare zu „Nachträgliche Nebenkostenabrechnung”

Susanne Experte!

Aus 2 Gründen kann hier nichts mehr gefordert werden:

1. Eine bereits ausgefertigte, zugestellte und bei Nachzahlung bereits bezahlt Nebenkostenabrechnung kann zwar korrigiert werden, die Korrektur darf aber die 1. Ausfertigung nicht überschreiten.
2. Eine Verwaltung ist Erfüllungsgehilfe des Vermieters und deshalb ist er auch für deren Fehler haftbar zu machen bzw. für die Verspätung. Die Rechnung kann daher nicht mehr geltend gemacht werden wie von Dir schon richtig erkannt.

steffen truschka

Herzlichen Dank für Deine Hinweise, Susanne ! Echt super...und das an Weihnachten !

Bin jetzt erst einmal beruhigt, dass es also doch zu meinen Gunsten eine rechtliche Grundlage gibt.

Nur noch eine Frage: Wo kann ich denn die passenden Paragraphen zu den obigen Ausführungen finden?
Möchte meinem Vermieter mit einem Schreiben antworten, indem Gesetzesformulierungen enthalten sind, damit die Sache dann endgültig (hoffentlich) vom Tisch ist.

Kennt jemanden einen Link für mich? <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Vielen, vielen Dank schonmal im voraus <!-- s :) --><!-- s :) -->

der Steffen

Susanne Experte!

Warum die Arbeit?
Er kann keine Forderungen mehr stellen, demnach die Forderungen nicht bezahlen. Sollte ein Mahnbescheid kommen, kann dem innerhalb der Frist widersprochen werden. Will der VM was, rennt er zum Anwalt, weil er klagen will-das führt erstmal zu kosten bei ihm. Ich glaube kaum, dass ein Brief von Dir ihn davon abhalten kann, weil er von "seinem Recht" überzeugt ist.
Daher viel zu Schade um Arbeit und Papier.

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