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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
beim Lesen des §573 (s.u.) ist mir die Frage gekommen, wer alles zu "Angehörigen eines Haushalts[/b:b98b1]" gehört?! Zählt auch ein WG-Mitbewohner[/b:b98b1] dazu, mit dem der Untervermieter seit einem Jahr gemeinsam in einem Zimmer wohnt und mit dem auch gemeinsam die Haushaltsmittel genutzt werden?

Vielen Dank für Antworten!
Simon T.

§ 573 BGB

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts[/b:b98b1] benötigt oder
Stichwörter: angehörigen + haushalts + zählt

1 Kommentar zu „Wer zählt zu "Angehörigen des Haushalts"?”

Susanne Experte!

Nein, nicht für WG-Bewohner!

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