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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Tach,

wir haben Problem mit unserem Vermieter. Hier eine Vereinbarung aus dem Mietvertrag. Der Garten wurde mündlich mitvermietet, siehe weiter unten.

"Gas, Wasser, Strom, Kabelgebühren und Kaminkehrer
mit dem Lieferanten abzurechnen, alle anderen Betriebs-
kosten sind in der Miete enthalten."

Bisher war die Nutzung des Gartens strittig, der Rasen
wurde aber regelmässig vom Vermieter gemäht. Nach
einem Urteil in einer andern Sache wurde uns unter anderem
auch das "alleinige Nutzungsrecht" am Garten zugesprochen.
Seitdem mäht der Vermieter nicht mehr.

Eure Einschätzungen? Wer muss mähen?
Stichwörter: mähen

0 Kommentare zu „Wer muss mähen?”

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