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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

seit August 2000 wohne ich zur Miete. Für Nebenkosten wurde im damaligen Mietvertrag eine Abschlagszahlung von DM 100 vereinbart. Eine Nebenkostenabrechnung habe ich seitdem nie gesehen. Soeben kam mein Vermieter vorbei und zeigte mir immer noch keine Abrechnung, aber eine tabellarische Kostenaufstellung aus der hervor geht, das ich für den Zeitraum 2001-2004 insgesamt EUR 3008,40 nachzahlen soll. Auf meinen Hinweis, dass die Jahre bis 2003 verjährt sein müssten kam die Antwort, dass das neue Mietrecht auf mich nicht anwendbar sei weil der Mietvertrag noch unter altem Recht abgeschlossen wurde. Ist dem tatsächlich so? Danke für jede Hilfe.
Stichwörter: nknachzahlung + 3000€ + alter + jahre + mietvertrag

2 Kommentare zu „3000€ NK-Nachzahlung für 4 Jahre weil alter Mietvertrag?”

Timotheus

Hallo Susanne,

danke für Deine sehr schnelle Antwort.
Mein MV ist in der Sache etwas chaotisch, denn es gibt ausser dem eigentlichen MV noch 2 von allen Parteien unterzeichnete Ergänzungen.

In der chronologisch letzten Ergänzung heisst es wortwörtlich zu Nebenkosten:
"Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Siw werden z.Z. mit 100 DM als Abschlagszahlung beglichen. Als NK gelten: Kosten für Kaltwasser, Brauchwasser, Heizung, anteilige Kosten der Wartung für die Heizung. Anteilige Kosten für die Meßgeräte."

Dabei fällt mir auf, dass in der tabellartischen Übersicht meines Vermieters von heute auch ein Posten "Versicherung" und "Schornsteinfeger" war. Kann er das nach dem MV überhaupt als NK umlegen?

Wieder vielen Dank für jede Hilfe.

Susanne Experte!

Nein, mit der Aufzählung kann nur abgerechnet werden, was hier enthalten ist. Damit können Versicherungen, Schornsteinfeger und Grundsteuer nicht abgerechnet werden.

Aber Achtung, wenn der VM deswegen eine weitere Ergänzung zum MV machen will. Hier musst Du nicht zustimmen!

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