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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nachdem ich gestern meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 erhalten habe, hat es mir sofort die Nacht verdorben. Es wird eine Nachzahlung in Höhe von 542 € gefordert. Daher möchte ich kurz meine Fragen schildern.

In der Abrechnung befinden sich auch Heizkosten für das Jahr 2003 (220€), wobei ich schon bereits im letzten Jahr die Heizkosten mit einer Nachzahlung für 2003 beglichen hatte. Wirtschaftsjahr scheint gleich Abrechnungsjahr, da jeweils der Zeitraum 01.01.-31.12.2003 sowie für 2004 vermerkt ist. Erste Frage daher: Ist diese Abrechnung zulässig?

Es befindet sich ein seperater Posten Schornsteinfeger mit der Beschreibung "Direktzuordnung" in Höhe von 24,72€ auf der Rechnung. Jedoch ist in der Heizkostenabrechnung noch einmal die Schornsteinreinigung, Wartungskosten und Wärmedienst für das gesamte Jahr 2004 aufgeführt und dann mit anteilig verrechnet. Handelt es sich nicht hierbei um eine zweifache Abrechnung?

Letztes Thema: Verteilung der Heizkosten mit dem SChlüssel 50% Grundkosten und 50% Verbrauchskosten. Meine Frage: Darf dieser Schlüssel angewendet werden? Immerhin liegt danach mein Anteil nach Grundkosten in Höhe von 260 € bei 80 m2 und bei Verbrauchskosten 273€. Das habe ich doch nicht verbraucht, da zusätzlich Geräte abgelesen werden.

Vielen Dank schon einmal für die Antwort und ich hoffe, dass mein Weihnachten noch etwas zu retten ist :-)
Stichwörter: nebenkostenabrechnung

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung 2003 und 2004”

Geckostier

vielen Dank für die Antwort. Ich möchte doch noch etwas Licht in den Sachverhalt der Heikostenabrechnung 2003 bringen und würde mich sehr freuen, wenn Sie dazu kurz Ihre Meinung schreiben könnten.

Im Dezember 2004 erhielt ich eine Nebenkostenabrechnung für 2003 mit den Heizkosten vom 01.01.-31.12.2003 wobei nur der Zeitraum anteilig vom 01.08.2003 berechnet wurde, da der Einzug zu diesem Zeitpunkt erfolgte. Die Heizkosten betrugen für diese fünf Monate 156 €.

Letzte Woche erhielt ich die Abrechnung für 2004, wobei zusätzlich noch einmal eine Heizkostenabrechnung für den gleichen Abrechnungszeitraum (01.01.-31.12.2003; Nutzungszeitraum 01.08.-31.12.2003) in 2003 beilag. Diesmal kommen jedoch noch einmal 220 € für die fünf Monate in 2003 hinzu. Der Anruf bei der Abrechnungsfirma ergab, das der Vermieter erst in diesem Jahr die Abrechnung für den Betrag von 220€ bei Ihnen eingereicht hatte. Kann dieser Betrag für 2003 überhaupt noch von meinem Vermieter eingefordert werden? Vielen Dank noch einmal und ich hoffe, das nun der Sachverhalt klarer geworden ist.

Susanne Experte!

Nein, für Abrechnungen aus 2003 ist die Frist abgelaufen, es sei denn, der Vermieter kann glaubhaft darlegen, dass die Verspätung nicht seine Schuld ist.

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