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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nach vier Jahren wurde mir meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt.
Kürzlich habe ich den Vermieter angerufen, da er die Kündigung schriftlich (handgeschriebene Kündigung!!)[/b:2f1be]
gemacht hatte und diese an mich per Post zugesendet hatte, um den weiteren Ablauf zu klären.
Er kam dann zwei Tage später vorbei. Er meinte sofort, ich solle noch die Wohnung renovieren.
Da ich diese beim Einzug vor vier Jahren renoviert hatte, bin ich der Meinung, dass ich das nun nicht mehr zu tun habe. Stimmt das??
Im Vertrag steht nur: 'Stehen noch Betriebs- oder Renovierungskosten noch aus, darf der Vermieter jenen Teilbetrag von der Kaution zurückbehalten, der die erwartende Summe deckt'.
Er meinte noch, er sei zu faul, darum solle ich das machen!!!

Nun der Gag: Er sagte noch, er möchte eine Zentralheizung einbauen. Daraufhin antwortete ich ihm, dass dann das Renovieren (streichen) keinen Sinn macht, da man sowieso die Wände beschädigt und anschließend wieder streichen muss.
Das ist ihm jedoch egal.

Ich denke, das hat er gesagt, damit er das restliche Heizöl nicht bezahlen muss.
Das Heizöl wird vom Vermieter aufgefüllt (ohne meine Zustimmung, er brachte nur ab und an die Rechnung, mit der Bemerkung das neues Heizöl gekommen sei. Daraufhin habe ich das Heizöl im Voraus bezahlt!).
Kann mir jemand sagen, was nun mit dem Heizöl ist? Muss er es zurücknehmen oder bleibe ich darauf sitzen?
Wie geschrieben: Ich denke, er wird keine Zentralheizung einbauen, sonst müste man nicht renovieren.
Hätte er mir schon vor längerer Zeit bescheid geben müssen, wenn er am Heizsystem was ändert, damit man das restliche Öl verbrauchen kann?

Bisher lief mit dem Vermieter alle bestens, da er nie da war. Seine Grossmutter hatte alles betreut. Er ist sogar nach Berlin umgezogen, ohne mir seine Adresse zu hinterlassen.
Ich konnte ihn nicht mal erreichen. Erst als er die Wohnung gekündigt hat, hatte ich wieder eine Adresse und Telefonnummer von ihm.

Wie ich nun vorgehen???
Bin für jede Antwort dankbar!!

Vorab schon mal vielen Dank.

Gruß Stefan
Stichwörter: abzocken + möchte + vermieter

1 Kommentar zu „Mein Vermieter möchte mich abzocken!!”

FischkoppStuttgart Experte!

Eigenbedarf ist eine ganz fiese Sache.
Sie haben ein Wiederspruchsrecht, wenn sie nicht einverstanden sind.

Haben sie die Vermutung, das der Eigenbedarf nicht ernst gemeint ist, oder NICHT für den VM selbst ist, so suchen sie bitte einen Anwalt / Mieterbund auf.

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