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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !
Mein Bruder fällt ab 15.1.06 unter Hartz 4.
Er wohnt bei mir im Haus in einer Kellerwohnung(1 Zimmer) und hat eine vom Notar beglaubigtes lebenslanges Wohnrecht für das Zimmer,sowie das Recht auf Mitbenutzung meines Badezimmers sowie der Küche.
Wegen des Wohnrechts liegt kein Mietvertrag vor.
Frage:
Um bei Hartz 4 mehr Unterstützung als die 345€ zu bekommen(weil keine Miete ! ),überlegen wir ob wir nicht Teile (1 Zimmer) meiner Wohnung an meinen Bruder vermieten können.(außerhalb des Wohnrechts für ca. 80-150€.
Können Sie mir einen Tipp geben,ob dies überhaubt möglich ist ohne Aufhebeung des lebenslangem Wohnrechts.
Gibt es Alternativen ? Was können wir machen um mehr Hartz 4 Unterstützung zu bekommen.
Würde mich freuen wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Danke
DT
Stichwörter: hartz + lebenslanges + wohnrecht

0 Kommentare zu „Lebenslanges Wohnrecht und Hartz 4”

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